Erstellt am 08.02.2022 um 07:51 Uhr von SabiKa89
wenn er Mitglied im Betriebsrat ist, darf er auch bei Kündigungen mitberaten und mitabstimmen, selbst wenn es um Mitarbeiter geht, die in seiner Abteilung beschäftigt sind.
Nur wenn die personelle Maßnahme seine eigene Person betrifft ist er nicht dabei.