Betriebsräte wurden zum Abteilungsleiter - nun Interessenskonflikt
Bei uns in der Firma wurden 2 der 3 Betriebsräte zu Abteilungsleitern. Dadurch haben wir in der Firma einen Interessenskonflikt. Müssen die beiden Abteilungsleiter/Betriebsräte nicht ihr Amt des Betriebsrates ablegen durch diesen Konflikt? Was kann man tun?
Vielen Dank!
Community-Antworten (12)
02.07.2019 um 09:25 Uhr
Wo ist der Konflikt? Ein Abteilungsleiter ist noch lange kein leitender Angestellter. Sie können ihre BR-Tätigkeit weiter ausüben.
02.07.2019 um 09:32 Uhr
wenn ihr 3 BR-Mitglieder habt, dann kann die Abteilung doch nicht so groß sein. Das sollte kein/kann aber ein Problem sein. Leitende Angestellte werden es nicht sein, also können sie jederzeit im BR bleiben, als Abteilungsleiter habe ich allerdings oft die Interessen des AG zu vertreten was zu Problemen führen kann. Andererseits erfährt man vieles was man als BR nicht erfahren würde, denn die AG erzählen uns doch nur was sie wirklich wissen, die schöne rosafarbene BR-Welt, in der die AGs Gute sind, habe ich jedenfalls noch nicht kennengelernt.
02.07.2019 um 10:22 Uhr
Ob jemand ein guter Betriebsrat ist, hat viel mehr mit dessen "innerer Haltung" zu tun, als mit der Tatsache welche Funktion er im Unternehmen ausübt. In der beschriebenen Konstellation kann es natürlich Interessenskonflikte geben - das muss aber nicht sein. Trotzdem sollte man das kritisch im Auge behalten. Erstaunlicherweise kristallisieren sich manche Menschen ganz schnell als reine Opportunisten heraus.
02.07.2019 um 10:38 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich selber bin nicht im Betriebsrat.
Mag sein das ein Abteilungsleiter als Betriebsrat weiter agieren kann/darf. Trotzdem besteht immer noch der Interessenskonflikt.
zB.: Ich habe meine Meinung zu einem Thema gegenüber der Geschäftsführer geäußert, daraufhin mir wurde mit Kündigung gedroht, mit der Aussage " Mir steht es nicht zu mit einem Geschäftsführer zu diskutieren, da ich in der Hierarchie ganz unten stehe ". Und mein Betriebsrat und zugleich Abteilungsleiter tut nichts dagegen. Wieso? Weil dieser eher auf der Seite des AG steht.
02.07.2019 um 11:27 Uhr
Boogy Du solltest Dir, wenn Du Dich mal mit dem Thema Betriebsrat beschäftigst, die Aufgaben von einem BR anschauen. Es ist nicht die Aufgabe deines Abteilungsleiter Dich zu beschützen weil er zufällig im BR ist.
02.07.2019 um 11:58 Uhr
Zitat (booggy): "Und mein Betriebsrat und zugleich Abteilungsleiter tut nichts dagegen. Wieso? Weil dieser eher auf der Seite des AG steht."
Na, ich würde da eher auf "keinen Ar*ch in der Hose" tippen. Bei einem Geschäftsführer der sich so äußert überlegt sich halt jeder, ob er sich öffentlich gegen ihn stellt oder nicht, ganz unabhängig von der Stellung im Betrieb.
02.07.2019 um 12:46 Uhr
Rein rechtlich spricht halt nichts dagegen. Im BetrVg gibt es den Tatbestand - Abteilungsleiter oder "einfache" Führungskraft darf icht BR sein eben nicht. Die Ausnahmen wer nicht in den BR darf sind abschließend aufgeführt. Bei der nächsten BR WAhl kann die BElegschaft ja andere BRM wählen.
Und seien wir doch ehrlich - letzlich hat jeder Mensch irgendwelche Intressen / Ängste / BEfindlichkeiten die in seine Entschidungen und damit auch in die BR Arbeit einfließen.
02.07.2019 um 15:10 Uhr
Die Frage in dem Beispiel ist welchen Hut der Abt Leiter/ BRM auf hatte. Das muss man vor einem Gespräch möglichst klären.
02.07.2019 um 16:49 Uhr
@boogey "Ich habe meine Meinung zu einem Thema gegenüber der Geschäftsführer geäußert, daraufhin mir wurde mit Kündigung gedroht, mit der Aussage " Mir steht es nicht zu mit einem Geschäftsführer zu diskutieren, da ich in der Hierarchie ganz unten stehe ". Und mein Betriebsrat und zugleich Abteilungsleiter tut nichts dagegen. Wieso? Weil dieser eher auf der Seite des AG steht."
Wir waren nicht dabei. War der Abteilungsleiter/Vorgesetze dabei? Hat er vielleicht zufälligerweise die gleiche Meinung wie der Geschäftsführer? Vielleicht bist du ja auf der falschen Spur unterwegs. Keiner war bei der Diskussion dabei. Keiner kann etwas dazu sagen was du hier schreibst. Meinung äußern kann viel sein. Oft viel zu viel Ton, Art und Weise usw... Vielleicht bis du zu sehr übers Ziel hinausgeschossen? Bei so einer kleinen Bude mit drei Betriebsratsmitgliedern kann ich mir eigentlich so eine Aussage nicht vorstellen. Da kennt jeder jeden... Während der Brite sagt TMI = to match informations (zu viele Informationen) Muss man hier sagen TLI = to less informations (viel zu wenig Informationen)
02.07.2019 um 17:10 Uhr
"to match informations"
Finde die drei Fehler ...
02.07.2019 um 17:28 Uhr
Google übersetzt das aber, @Pjöööng - wenn auch nicht in der von Erbsenzähler dargestellten weise :D
03.07.2019 um 13:12 Uhr
@wdliss: Ja, der Google Übersetzer. uner Fuhrparkleiter kam mal mit einer ins deutsche übersetzten Anweisung (google). Wir haben erst länger überlegen müssen, was er mit "Schwimmbadauto" meinte
Verwandte Themen
Manager im Betriebsrat - Interessenskonflikt?
ÄlterBei uns steht die allererste Betriebsratswahl bevor. Es soll ein Team von 11 Betriebsräten und deren Stellvertretern werden. Derzeit kursiert eine Unterstützungerklärung für eine Liste von 18 Kandidat
BR-Wahlvorstand erfährt: Nicht leitende AN auch bei Sprecherausschuss aktiv
ÄlterWir haben gestern das Wahlausschreiben und die Wählerliste mit 75 Mitarbeitern veröffentlicht. Auf der Wählerliste befinden sich u.a. 8 Abteilungsleiter. 4 andere Abteilungsleiter wurden von uns als m
Verschmelzung Tochter mit Mutter GmbH und die Auswirkung auf den Betriebsrat
ÄlterHallo zusammen, hier mal eine Frage für Experten. Ich bin Betriebsratsvorsitzender in der Mutter GmbH. Die Tochter GmbH soll zum 31.08.2023 mit uns (Mutter GmbH) verschmelzen. Mutter (167 Mitarbeiter)
"alter" Betriebsobmann als Mitglied des Wahlvorstandes?
ÄlterIch bin Betriebsobmann (1-Person-BR), und im nächsten Jahr steht die BR-Wahl an. Kann ich mich als Betriebsobmann selbst zum Mitglied des Wahlvorstandes bestellen? Da ich mich schon etwas in die Mater
Interessenkonflikt und Veröffentlichung der Vorschlagsliste
ÄlterGuten Morgen, ich habe 2 Fragen zur aktuellen Betriebsratswahl im Listenwahlverfahren. 1: Eine Mitarbeiterin auf dem Wahlvorschlag mit entsprechenden Stützunterschriften ist die Lebensgefährtin des