Erstellt am 07.02.2022 um 19:28 Uhr von Catweazle
Als WV eher nicht. Der sollte neutral sein. Als normaler Mitarbeiter schon.
Erstellt am 08.02.2022 um 10:08 Uhr von rtjum
teils / teils ist meine Antwort.
Neutrale Hinweise auf die Wahl und wie das abläuft denke ich darf man als WV machen.
Interessierte für eine Liste zusammenbringen nicht.
Infos über die BR-Arbeit ist eher was für den jetzigen BR z.B. auf den Betriebsversammlungen
Erstellt am 08.02.2022 um 10:22 Uhr von celestro
hier kommt es wohl sehr auf den Einzelfall an. Gegen ein allgemeines Wahlplakat (also nur allgemein, das die Wahl stattfindet) ist nichts einzuwenden. Gegen ein Plakat, das jemand vom WV eine Liste macht natürlich schon.
Das mit dem "Schon vorher interessierte Mitarbeiter zusammenbringen für eine gemeinsame Liste." halte ich für äußerst heikel. Der "WV" darf das nicht ... wenn überhaupt einzelne Personen des WV, die sich auch zur Wahl stellen wollen. Aber auch dann hätte es ein ganz großes Geschmäckle. Würde ich von abraten ...
Erstellt am 08.02.2022 um 12:02 Uhr von netteannette
Pflichte Catweazle, rtjum und celestro bei. Der WV ist für die Durchführung der Wahl zuständig. KEINESFALLS für Wahlwerbung, Kandidatenwerbung, Vorschlagslisten etc. Das ist komplett getrennt zu betrachten und vom BR bzw. einzelnen Personen, die kandidieren wollen zu machen.
Wenn ihr als WV auch BR-Mitglieder seid (was sehr oft der Fall ist) bzw. werden wollt und für die BR-Wahl oder eine LIste werben wollt, dürft ihr dies NICHT mit euerem Amt als WV in Verbindung bringen! Der WV muss ordnungsgemäß und "neutral" die Wahl durchführen, alles andere gehört nicht zu seinem Amt.