BR Wahl verschleppen?
Hallo, folgendes ist passiert: vor ca. 3 Monaten wurde von unserem Betriebsrat bekannt gegeben, dass Neuwahlen stattfinden werden. Seit dem geschieht allerdings nichts und mittlerweile sind einige Listen sogar komplett zurück getreten. Man könnte also meinen, dass der jetzige BR ganz froh über diese Situation ist und somit keinen Grund mehr dafür sieht, weil ja nun die wünschte Konstellation vorhanden ist. Tenor vom BR "in diesem Jahr wird das wohl nichts mehr, wir haben wichtigere Dinge zu tun." Das kann doch aber so nicht richtig sein, was sagt ihr dazu?
Community-Antworten (3)
13.08.2011 um 10:22 Uhr
. . . warum sollten denn Neuwahlen durchgeführt werden? Da muss es doch Gründe dafür geben - so einfach kann man keine Neuwahlen anzetteln. Und wenn einige Listen ganz zurück getreten sind - gibts denn dann überhaupt noch genügend BR und Ersatzmitglieder? Du siehst - ein bisschen mehr Fleisch muss schon an den Knochen, den Du uns higeworfen hast . . .
13.08.2011 um 10:43 Uhr
so ist es. Allein die Ankündigung es würde Neuwahlen geben, ist ja nichts. Der alte BR hätte dann den Wahlvorstand benennen müssen, der dann tatsächlich Wahlen einleitet.
13.08.2011 um 12:17 Uhr
Wenn es aus gesetzlichen Gründen BR-Wahlen, neuwahlen geben muss, kann man diese eigentlich nicht verschleppen. Notfalls müssen sich dann halt, sofern nicht so wie das Gesetz es vorsieht unverzüglich ein Wahlvorstand eingesetzt wird Wähler so wie es das Gesetz vorsieht an das zuständige ArbG wenden, damit dieser den Wahlvorstand einsetz und gleichzeitig ggf. prüft ob der bR hier einen groben Verstoß gegen sein Pflichte begeht, was dann ein Verfahren nach § 23 BetrVG zu Folge haben könnte.
Wenn Listen eines bestehnden gewählten BR komplett vorzeitgt Mandat niederlegen sind sie es selber Schuld und dann ist es auch nicht unbedingt falsch, da diese dann wohl das BetrVG nicht kennen. Sind es potentielle Kandidatenlisten für eine ggf. kommende Neuwahl, ist es auch nicht ganz falsch, da ihnen dann der u.U. für ein Mandat notwendige Biss und das notwenige Durchhalten und Kenntnis des BetrVG, hier wann müssen wie Neuwahlen stattfinden und was können Wähler tun wenn der BR dieser Pflicht nicht nachkommt, fehlt.
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