Stützunterschrift
Darf ein Betriebsangehöriger, der das Unternehmen vor dem Wahltermin verlässt, eine Stützunterschrift leisten
Community-Antworten (2)
03.02.2022 um 14:34 Uhr
Darf er, sie wird nur nicht gezählt.
Scherz beiseite: Die Stützunterschriften müssen von Wahlberechtigten geleistet werden, das heißt wahlberechtigt am Tag der Wahl. WEnn der Kollege dann nicht mehr Angehöriger des Betriebes ist, ist er nicht wahlberechtigt. Ist er noch angestellt, aber weg, weil er Resturlaub oder Überstundenfrei nimmt, ist er noch wahlberechtigt.
03.02.2022 um 17:28 Uhr
Wenn er auf der Wählerliste steht, darf er auch Stützunterschriften leisten.
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