Zeitvorgabe für konstituierende Sitzung des neu gewählten BRs
Gibt es zw. BR-Wahl und dem Stattfinden der konstituierenden Sitzung des neu gewählten BRs eine verpflichtende Zeitvorgabe, die es zu beachten gilt ?
Community-Antworten (5)
06.07.2011 um 17:00 Uhr
Nein, nur eine Frist innerhalb derer die Einladung erfolgen muss. Das Problem ist allerdings, dass es zwischen Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der konstituierenden Sitzung keinen handlungsfähigen BR gibt...
06.07.2011 um 17:18 Uhr
... innerhalb welcher Frist muss die Einladung erfolgen ?
06.07.2011 um 17:23 Uhr
Hallo Casper,
§29 BetrVG
§ 29 Einberufung der Sitzungen (1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat
Grüße
06.07.2011 um 18:49 Uhr
... demnach könnte die Sitzung auch direkt im Anschluss an die Stimmauszählung stattfinden, wenn alle neuen BR-Mitglieder anwesend sind ?
06.07.2011 um 18:57 Uhr
Wenn niemand von seinen drei Tagen Bedenkzeit (§17 WO) Gebrauch machen möchte, sondern von allen Gewählten sofort die Annahme der Wahl erklärt wird - ja.
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