Hallo zusammen,
jetzt wirds lustig:
Die 1. Konstituierende Sitzung steht an.
Terminiert vom Wahlvorstand von 6.00 bis 9.00 Uhr!!
Grund: Damit die Ruhezeit bis zur Spätschicht eingehalten werden kann!
Eine Freistellung nach der Konstituierung nach §37 verneint der Wahlvorstand, für die Organisation, Besprechung, Vorbereitung etc. der beginnenden Betriebsratsarbeit dürften sich die einzelnen BRs NICHT Freistellen, nur die in einer kommenden Sitzung voll freigestellten 3 Betriebsratsmitglieder.
Alle BRs ausser dem Gewählten Vorsitzenden und Stellvertreter sollen also danach und die kommenden Tage wieder an die Maschinen gehen.
Die 15 gewählten Betriebsräte (erstmalige Betriebsratswahl in der Firma) haben sich vorher noch nie zusammen gesetzt.

Ach ja, der Personalabteilungs-Leiter sagt das gleiche.

Jetzt bin ich mal auf Eure Ansichten gespannt....

Vielen Dank für eure Meinungen und schönes Wochenende....