Erstellt am 26.06.2011 um 15:01 Uhr von nicoline
Sehr geehrte Dame oder Herr,
unabhängig davon, ob es sich um ein Ingenieurbüro handelt sagt das BetrVG:
§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Erstellt am 26.06.2011 um 15:37 Uhr von DonJohnson
Werden Betriebsräte gewählt, das Gesetz setzt es ergo einfach voraus...
Außerdem sind Betriebsräte ncihts schlimmes, im Gegenteil, wenn AG und BR wirklich vertrauensvoll miteinander arbeiten, kommt sehr sehr viel gutes bei heraus!!!
Leider scheitert es meistens an den AG´s die diese vertrauensvolle Zusammenheit eben nicht pflegen...
Ich kenne aber auch andere, und deren betrieben geht es mehr als gut - die AN sind zufrieden und glücklich und reißen sich ihre Hintern für den AG auf - aber wie gesagt, es gehören immer zwei dazu...
Erstellt am 26.06.2011 um 18:19 Uhr von Kurzarbeiter
M i t b e st i m m u n g für die Zukunft
http://www.boeckler.de/pdf/p_mitbestimmung_fuer_die%20zukunft.pdf
und
Neue Argumente für die Mitbestimmung
http://www.cssa-wiesbaden.de/newsbeitrag.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=116&cHash=26a5b3d5417a2b9c667fe56174d19ff5
Erstellt am 27.06.2011 um 08:08 Uhr von betriebsratten
@admin
ich finde es verwegen hier die volle Adresse reinzuschreiben-das kann sowas von nach hinten losgehen, zumal es u.U. auch von Suchmaschinen erfasst wird
Gruzß von den betriebsratten
Erstellt am 27.06.2011 um 08:17 Uhr von GilliPoint
Manche Leute denken nicht so weit.
Erstellt am 27.06.2011 um 12:31 Uhr von Dr.House
Ich denke, das ist mal wieder ein Fake.