Abwahl eines Wahlvorstands Mitglied
Kann man ein Mitglied des Wahlvorstands abwählen wen er gegen die Schweigepflicht verstößt? Und wie macht das dann ?
Community-Antworten (1)
28.01.2022 um 10:13 Uhr
Hat der BR den WV bestellt, kann er ihn nicht mehr abberufen. Das gilt selbst bei Pflichtverletzungen. Eine Abberufung ist nur durch das ArbG nach § 18 Abs. 1 Satz 2 möglich (ArbG Berlin 3. 4. 74, BB 74, 830; Fitting, Rn. 84; Halberstadt, Rn. 8). Das gilt auch hinsichtlich einzelner WV-Mitglieder. Der Antrag auf Abberufung durch das ArbG kann vom BR, von mindestens drei wahlberechtigten AN oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gestellt werden (§ 18 Abs. 1 Satz 2).
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