Erstellt am 21.06.2011 um 22:21 Uhr von wahlvst
NEIN, kein Anfechtungsgrund.
Es liegt doch an den Wählern, also den Arbeitnehmern wehn sie wählen also wer in den BR kommt. Jeder Betrieb hat den BR den es verdient weil gewählt hat.
Es gibt je Betrieb nur einen BR. Wenn ihr also die "verlängerten Ärmel vom Chef" nicht wollt müssen andere knadidieren und gewählt werden. Also sollen die "Grechten" oder "vermeintlich Grechten" sich anstrengen.
Ach ja, man nennt das Ganze auch Demokratie. Also "alle Macht geht vom Volke" hier den Beschäftigten aus.
Erstellt am 21.06.2011 um 23:24 Uhr von Lottilein
Hetzreden sichern denen noch lange nicht den Wahlsieg. Hab das auch schon erlebt. <<<<<wahlkampf kann manchmal schmutzig sein>>>>>>Präsentiert euch doch während der Wahl und überzeugt das ihr im Sinne der Belegschaft handeln wollt. Holt euch doch für eure Wahllisten möglichst viele Stützunterschriften, ich denke die euch ünterstützen wählen euch auch.
Erstellt am 21.06.2011 um 23:30 Uhr von keiner
Die wahl hat noch nicht einmal stattgefunden, man kennt das wahlergebnis noch nicht und macht sich jetzt schon mal gedanken über die anfechtung, falls das wahlergebnis nicht so aussieht wie man sich das wünscht. Es lebe die demokratie.
Cool
Erstellt am 22.06.2011 um 09:09 Uhr von rkoch
In diesem Sinne:
> nun wollten wir einen Betriebsrat gründen....
Wenn IHR einen BR gründen wollt (offenbar nicht DIE) müsst ihr erstmal den ersten Schritt tun, nämlich drei von Euch eine VERSAMMLUNG zur Wahl eines Wahlvorstandes einberufen (§17 (2) BetrVG). Bei dieser Gelegenheit könnt ihr dann auch mal den Mund auftun. Wenn ihr diesen Schritt schon nicht macht weil Euch die pure Existenz der anderen abschreckt, dann wird es keinen BR geben und das ist schlimmer als wenn es einen BR unter Beteiligung der anderen geben würde.
Daneben schon mal vorab zur Info:
Gewählt wird i.d.R. als Verhältniswahl, d.h. Gruppierungen innerhalb des Betriebes reichen beim Wahlvorstand Listen mit ihren Kandidaten ein (z.B. eben "ihr" und "die"). Die Wähler haben dann "nur" eine Stimme: Entweder ein Kreuz für "ihr" oder ein Kreuz für "die".
Euer BR wird wohl 7 Mitglieder haben, aus beiden Listen werden dann anteilig nach Stimmenzahl die am Anfang der Liste stehenden in den BR berufen.
z.B. das Wahlergebnis lautet: "ihr": 70 Stimmen, "die": 35 Stimmen.
Dann kommen von Liste "ihr" 5, "die" 2 Kandidaten in den Betriebsrat.
"Ihr" habt also die absolute Mehrheit. Das ganze kippt bei 105 Wählern erst bei einem Stimmenverhältnis von 60:45 auf 4:3 Sitze, und selbst dann habt "ihr" immer noch die absolute Mehrheit. Und ein derartiges Wahlergebnis sollte doch zu schaffen sein.... Also keine Panik!
Wenn nur eine Liste abgegeben wird, dann kommt es zur Verhältniswahl (Personenwahl). Das setzt aber voraus, das "ihr" euch mit "die" einigt auf EINER Liste zu kandidieren und diese beim Wahlvorstand abzugeben. Aber wenn ich dich so höre halte ich das für unwahrscheinlich also lass ich das Thema fallen.