Erstellt am 21.01.2022 um 13:52 Uhr von celestro
Was bedeutet bei Dir "zum Abgabetermin gekündigt hat"? Der MA scheidet an dem Tag schon aus? Oder erst später (Kündigungsfrist)?
Erstellt am 21.01.2022 um 14:31 Uhr von Bernie B.
Sorry, ich meine den Abgabetermin der Listen.
Erstellt am 21.01.2022 um 16:40 Uhr von celestro
Alle Kandidaten müssen das passive Wahlrecht haben. Wenn klar ist, das jemand VOR DER WAHL aus dem Unternehmen ausscheiden wird, wäre die Liste mEn ungültig. Wichtig wäre hierbei aber (um es nochmal deutlich zu machen), das:
a) der MA dann auch ausscheidet (wenn er jetzt kündigt und bis nach der Wahl noch MA im Unternehmen ist, wäre das unschädlich)
und
b) der WV müsste das erfahren. Der WV kann ja nicht durch göttliche Eingebung wissen, das da jemand kündigt. Aber wenn der Arbeitgeber den WV über die Kündigung informiert (mit Datum des Ausscheidens), dann müsste der WV mMn die Liste für ungültig erklären.