Hallo liebe Kollegen,

habe Fragen zur Fristsetzung beim normalen Wahlverfahren (mehr als 51 AN). Und zwar heisst es im § 4 WO, dass Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste könnten nur vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens schriftlich eingelegt werden. Was bedeutet dass unter der Voraussetzung, dass die Frist mit dem Tag, der der Auslegung folgt, beginnt:
Wenn wir die Wählerliste, das Wahlausschreiben und die WO am kommenden Dienstag (31.05) aushängen, beginnt demnach die Frist am Mittwoch,dem 01.06.. Wenn sie vor Ablauf von 2 Wochen enden soll, endet die Frist demnach am übernächsten Dienstag, also am 14.05. 11 ? oder am Mittwoch, den 15.05 ?


BR-Wahl am Samstag ?

Wir arbeiten grundsätzlich auch samstags. Kann die BR-Wahl am Samstag stattfinden ?