Erstellt am 19.05.2011 um 18:58 Uhr von DonJohnson
*obwohl die Belegschaft das nicht möchte *
so waren die Arbeitnehmer von SA... auch mal - wohlgemerkt WAREN...
Erstellt am 19.05.2011 um 19:35 Uhr von kunzundhinz
Nein, es kann kein AN gewzungen werden einen BR zu wählen. Wenn aber es doch einige wenige (KLUGE BESCHÄFTIGTE) es wollen, können und dürfen diese auch nicht gehindert werden.
Alle mir bekannten AN die auch einmal dachten sie wollten keinen BR haben es alle sehr bereut. Denn bestimmte Rechte können diese AN dann auch nicht in Anspruch nehmen. Spätestens wenn es dann mal um Abbau von AN, also Kündigungen geht, kommt dann das große heulen.
Übrigens auch AG welche vorher den AN den Wunsch keinen BR haben zu wolllen schmakhaft gemacht haben, haben dieses dann z.B. bei wirtschaftlich schweren Zeiten ganz schnell vergessen und waren froh AN ohne BR einfacher los werden zu können.
Erstellt am 19.05.2011 um 21:24 Uhr von frosty
@Fuchs,
könnte es sein das nicht die Belegschaft keinen Betriebsrat möchte, sondern du alleine?
Bist du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Erstellt am 19.05.2011 um 21:30 Uhr von nicoline
Übrigens, auch AG, welche vorher den AN den Wunsch ***keinen BR haben zu wolllen**** schmakhaft gemacht haben, haben dieses dann, z.B. bei wirtschaftlich schweren Zeiten, ***ganz schnell vergessen*** und waren froh AN ohne BR einfacher los werden zu können.
HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ???????????
Erstellt am 19.05.2011 um 21:55 Uhr von Pilas
um ein BR aufzustellen bedarf es für die BR-Mietglieder der Stützunterschriften, das ist das Zeichen will die Belegschaft ein BR oder nicht. Übrigens 1/4 der <Belegschaft kann auch ein BR absetzen. Belegschaft ist wichtig!
Erstellt am 19.05.2011 um 22:36 Uhr von Husky
nicolene
Was verstehst du nicht?