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Betriebsratswahl 100% per Briefwahl?

N
nelein
Jan 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

ist es auf Grund der anhaltenden Corona-Situation machbar, dass der BR bzw. WV beschließt, die Betriebsratswahl zu 100% im Briefwahlverfahren durchzuführen? Somit würde jeder AN (Wähler) dem kleinstmöglichem Risiko ausgesetzt und die höchstwahrscheinlich die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährleistet. Laut BetrVG ist es nicht vorgesehen, aber wäre es rechtlich möglich dies zu tun? Oder ist die BR-Wahl somit nicht rechtens?

Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (15)

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celestro

13.01.2022 um 15:56 Uhr

Nein, das ist rechtlich nicht möglich. Die Wahl vor Ort ist das Mittel der Wahl. Und solange die AN arbeiten gehen können, kann mir niemand erzählen, das der Betrieb eines Wahllokales zu gefährlich sei.

P.S. Wenn alle AN (beim WV) die Briefwahl beantragen .....

D
DummerHund

13.01.2022 um 16:15 Uhr

" und die höchstwahrscheinlich die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes gewährleistet." Den Gedanken sollte man als WV nicht mal Ansatzweise haben.

N
nelein

13.01.2022 um 16:56 Uhr

@celestro, Vielen Dank für die Antwort, hätte vielleicht noch erwähnen sollen, dass es sich um AN aus 18 unterschiedlichen Standorten handelt. Den Kontakt der AN aus den verschiedenen Filialbetrieben im Wahllokal zu verhindern, ist eher eine unrealistische Aufgabe, daher meine Überlegung hinsichtlich einer 100%igen Briefwahl.

@Dummerhund, Vielen Dank für die Antwort, jedoch sehe ich den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und den Erhalt der Arbeitsplätze als große Aufgaben des Betriebsrats. Sollte bei der BR-Wahl durch mehrere Infektionen von AN im Wahllokal die Aufrechterhaltung des Betriebes der Filialen gefährdet sein, so wäre es doch sehr existenzbedrohend in unserer Branche. In diesem Sinne habe ich die Formulierung "höchstwahrscheinlich die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes..." gewählt.

D
DummerHund

13.01.2022 um 17:19 Uhr

@nelein Dann liegt es an dem Wahlvorstand den Ablauf der Wahl zu organisieren. Könnte heißen längere Öffnungszeit des Wahllokals, Wahl an mehreren Tagen und/oder mehreren Standorten, mehr Wahlhelfer, Kontrolle des Hygienekonzept. Aber wie celestro schon schreibt, so ist es rechtlich nicht möglich.

C
celestro

13.01.2022 um 18:01 Uhr

Zitat: "Schließlich kann der Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, die schriftliche Stimmabgabe beschließen (§ 24 Abs. 3 WO BetrVG).

https://efarbeitsrecht.net/betriebsratswahlen-in-zeiten-der-pandemie-briefwahl-fuer-alle/"

auch sonst würde ich mal in den Link schauen. Und nicht zuletzt nochmal der Hinweis ... wenn ALLE AN Briefwahl beantragen ..... wird sich niemand mit Corona anstecken können.

C
Catweazle

13.01.2022 um 18:05 Uhr

Am 8. Oktober 2021 hat auch der Bundesrat der geänderten Wahlordnung zum BetrVG zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass eine 100-%ige Briefwahl möglich sein wird.

C
celestro

13.01.2022 um 18:21 Uhr

Und wieso wird das erwartet? Ich habe nichts davon gelesen, das entsprechende Änderungen in der WO vorgenommen wurden, die das auch nur einen Funken wahrscheinlicher machen würden. wunder

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DummerHund

13.01.2022 um 18:24 Uhr

@Catweazle Will man sich aber darauf verlassen das es so kommen könnte, könnte man verlassen sein.

G
ganther

13.01.2022 um 23:36 Uhr

Kläre Aussage von Verdi dazu an uns: es ist nicht möglich und daran ändert sich auch nichts mehr

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rtjum

14.01.2022 um 09:18 Uhr

ich finde den von celestro verlinkten Artikel und seinen Hinweis "Alle An beantragen Briefwahl" gut. Mehr braucht man bei einem Filialbetrieb doch gar nicht...

M
MMM6666

14.01.2022 um 11:47 Uhr

Also bei uns ist die Hälfte der Mitarbeiter im Homeoffice, und man weiß nicht wer an dem Tag im Büro ist und wer zu Hause. Auf der Wahlvorstandsschulung hat man uns mitgeteilt es ist rechtlich möglich im Wahlvorstand für alle Mitarbeiter die Briefwahl zu machen. Wer persönlich wählen gehen möchte kann dies ja trotzdem tun.

C
celestro

14.01.2022 um 12:14 Uhr

"Auf der Wahlvorstandsschulung hat man uns mitgeteilt es ist rechtlich möglich im Wahlvorstand für alle Mitarbeiter die Briefwahl zu machen. Wer persönlich wählen gehen möchte kann dies ja trotzdem tun."

Tut mir leid, aber diese Aussage macht für mich überhaupt keinen Sinn (oder ich verstehe es nur nicht richtig). Kannst Du das nochmal angucken und korrigieren? Danke!

M
MMM6666

17.01.2022 um 11:48 Uhr

Man kann alle Mitarbeiter anschreiben zwecks Briefwahl. Das heißt ja nicht das die dann auch die Briefwahl machen müssen. Wer dann an diesem Tag in der Firma ist kann ja trotzdem persönlich wählen. Man muss halt nur aufpassen, nicht das der 2. mal wählt.

C
celestro

17.01.2022 um 11:50 Uhr

"Man kann alle Mitarbeiter anschreiben zwecks Briefwahl."

Wie bitte? Also mEn hat der WV hier keine Handhabe, einfach die Leute anzuschreiben und sie alle auf Briefwahl hinzuweisen. Die Möglichkeit ist im Wahlausschreiben genannt und im Gesetz ist auch klar geregelt, dass die Abstimmung vor Ort die Regel ist.

M
MMM6666

20.01.2022 um 09:49 Uhr

Ja, nicht alle einfach so ohne Begründung, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Die gewerblichen die vor Ort sind sollten vor Ort wählen. Es geht hier um die Angestellten größtenteils im Homeoffice sind. Da nicht bekannt ist wer am Tag der der Wahl in der Firma ist werden alle Angestellten angeschrieben zwecks Briefwahl.

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