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Rücktritt Vorsitz und Freistellung

C
chefskrobbi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin freig. BR und BR Vorsitzender. Ich spiele mit dem Gedanken, die Freistellung und den Vorsitz niederzulegen. Ich war vor meiner Freistellung als Führungskraft (Teamleiter/ nicht ltd. Angestellter) tätig. Was muss mir denn der AG als Stelle anbieten? Ist er verpflichtet mich im Betrieb wieder als FK zu beschäftigen?

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Community-Antworten (1)

K
Krähe

29.04.2011 um 12:53 Uhr

Dir steht eine gleichwertige Stelle zu, da dir durch die BR-Tätigkeit keine Nachteile entstehen dürfen. Schau mal BetrVG § 37 und 38

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