Erstellt am 07.01.2022 um 07:42 Uhr von seehas
1.) Ein SBV kann ohne Probleme gleichzeitig BR sein.
2.) Eine Freistellung als SBV hat nichts mit der Freistellung als BR zu tun. Wo soll also etwas verloren gehen?
Erstellt am 07.01.2022 um 08:17 Uhr von Rebellion
In dem das jemand der einen sicheren Listenplatz zur Freistellung hatte, um genau den Platz nach unten rutscht.
Erstellt am 07.01.2022 um 08:26 Uhr von Dummerhund
Wäre dieses SBV nicht SBV würde die selbe Person ja an der selben Position in der Liste stehen. Von daher nimmt er einem Anderen ja nichts weg.
Erstellt am 07.01.2022 um 08:27 Uhr von Relfe
seit wann gibt es sichere Listenplätze zur Freistellung?
Freistellungen werden doch immer per Beschluss gefasst und wenn jemand als SBV freigestellt ist, dann stelle ich als BR-Gremium doch eine anders BRM als BR frei.
Zumindestens versuche ich das und wenn der AG der Meinung ist, man darf in der Freistellungszeit als SBV keine BR-Arbeiten erledigen und benötigt somit eine zusätzliche Freistellung als BR, dann müsste er das rechtlich klären lassen.
grundsätzlich ist die Frage aber berechtigt:
darf ich in einer 100%-Freistellung Tätigkeiten des anderen Bereiches erledigen?
dafür bin ich ja nicht freigestellt.
Außerdem: wenn ich für eine Tätigkeit eine volle Freistellung benötige wegen dem Arbeitsaufwand, woher nehme ich dann die Zeit für die andere Tätigkeit?
Als AG würde ich mir diese Fragen schon stellen und das Prüfen lassen, wenn ich einem AN nicht "wohlgesonnen" bin
Ob er damit dann Erfolg hat?