Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur Zuständigkeit.
wir sind eine AG. Vor einiger Zeit wurde eine neue Firma als GmbH gegründet (Vorstand der AG ist auch Geschäftsführer der GmbH). Verträge haben wir nicht gesehen aber so wie es aussieht gibt es wohl eine Vereinbarung, dass die AG die GmbH auffängt, wenn diese in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Nun meine Frage. Sind wir (BR) der AG auch für die Mitarbeiter der GmbH zuständig oder müssen diese einen eigenen Betriebsrat gründen?!

Vielen Dank im Voraus