Zuständigkeit des AG-Betriebsrats für eine GmbH
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Zuständigkeit. wir sind eine AG. Vor einiger Zeit wurde eine neue Firma als GmbH gegründet (Vorstand der AG ist auch Geschäftsführer der GmbH). Verträge haben wir nicht gesehen aber so wie es aussieht gibt es wohl eine Vereinbarung, dass die AG die GmbH auffängt, wenn diese in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Nun meine Frage. Sind wir (BR) der AG auch für die Mitarbeiter der GmbH zuständig oder müssen diese einen eigenen Betriebsrat gründen?!
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (3)
11.04.2011 um 13:02 Uhr
in welcher Art seid ihr mit dieser GmbH arbeitstechnisch verknüpft? Wie sind die Führungsstrukturen in der GmbH genau? Gibt es außer dem Geschäftsführer noch weitere Überschneidung?
11.04.2011 um 13:15 Uhr
Wir sind ein Consultingunternehmen. Die Kollegen der GmbH haben ein eigenes Tool entwickelt, welches von Ihnen vertrieben wird. Es gibt auch zwei Internetseiten. Die eine für die AG, die andere für die GmbH. Eine Überschneidung bez. der Aufgaben gibt es nicht. Teilweise arbeiten auch Kollegen der AG für die GmbH. Dies wird aber soviel ich weiß weiterfakturiert (sind ja immer Kunden für die dann gearbeitet wird). Es gibt wohl ein eigenes Sekretariat, allerdings unterstützen Kollegen der AG auch hier - genauso im Vertrieb. Da wir verteilt auf zwei Standorten arbeiten, gibt es zwei Büros. Allerdings ist es so, dass in dem einen vor allem GmbH Mitarbeiter arbeiten und in dem anderen fast nur AG.
11.04.2011 um 14:26 Uhr
ihr solltet Euch einmal mit der Thematik "gemeinsam er Betrieb" beschäftigen. Einen Hinweis gibt Euch dafür § 1 Abs. 2 BetrVG inkl. der dazugehörigen Kommentierung bei Fitting und co.
Der Betriebsbegriff des BetrVG ist sehr komplex. Es kommt auf viele Umstände des Einzelfalls an. Daher kann dir hier im Forum sicher niemand eine stichhaltige Antwort geben
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