Erstellt am 03.01.2022 um 12:02 Uhr von Enigmathika
Keine Ahnung, wie Ihr das macht. Möglich/erlaubt ist der Versand des Wahlausschreibens sowohl auf elektronischem Weg als auch per Post. (§ 3 Abs. 4 Satz 4 WO, § 24 Abs. 2 WO).)
Was allerdings die Gehaltsabrechnung damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Erstellt am 03.01.2022 um 12:14 Uhr von seehas
@Enigmathica: Die wird bei Langzeitkranken sowieso meist per Post verschickt. Da kann der Wahlausschuss sein Briefchen dazu tun.
Erstellt am 03.01.2022 um 13:15 Uhr von Enigmathika
@seehas Klar, hätte ich auch drauf kommen können.
Es gibt aber Menschen, die ihre monatliche Gehaltsabrechnung nicht immer lesen, sondern ungeöffnet in ein Sammelkörbchen werfen. (und nur nachsehen, wenn der Geldeingang auf dem Konto Auffälligkeiten zeigt).
Daher würde ich dem WV raten, einen eigenen Umschlag zu nutzen.
Erstellt am 03.01.2022 um 13:30 Uhr von UdoWoe
Der Wahlausschuß soll sich die Listen der Langzeitkranken und der Kolleginnen und Kollegen die in Elternzeit sind geben lassen. Zusammen mit den Adressen. Verweigert der AG die herausgabe der Privatadressen, dann muss er die Briefe an die entsprechenende Personen versenden. Und wehe er macht dies nicht....
Erstellt am 03.01.2022 um 14:29 Uhr von celestro
"Verweigert der AG die herausgabe der Privatadressen, dann muss er die Briefe an die entsprechenende Personen versenden. Und wehe er macht dies nicht...."
Ich sehe hier nicht, dass der WV sagen kann: "o.k., dann bist du (AG) in der Pflicht, es selbst zu machen. Der WV muss dafür sorgen, dass die Unterlagen verschickt werden. Das kann er nur, wenn er die selsbt raus schickt. Er kann und DARF sich mEn NICHT damit zufrieden geben, dass er dem AG aufgibt, das dann halt zu tun.
Erstellt am 03.01.2022 um 14:52 Uhr von UdoWoe
Da gebe ich dir prinzipiell Recht celestro. Ich meinte dies nur für den Fall, dass sich der AG stur stellt und die Privatadressen aus fadenscheinigen Gründen (DSGVO o.ä.) nicht herausgibt. Dann kann man ja freundlich sagen, dann machen Sie das für den Wahlvorstand. Und belegen Sie uns das bitte....usw.
Eigentlich ist der Wahlvorstand dafür verantwortlich. Dies ist völlig korrekt.