Erstellt am 25.12.2021 um 12:58 Uhr von Challenger
Muss nicht. Aber er kann und darf. Auf jeden Fall muss der W'vorstand ihn bei der Einleitung und Durchführung der Wahl berücksichtigen.
Erstellt am 25.12.2021 um 13:06 Uhr von hanz
Hast du auch einen § wo dies steht.
Ich bin ja auch der Meinung das er Wählen darf, aber wenn denn würde ich dies gerne Nachweisen können.
Erstellt am 25.12.2021 um 13:16 Uhr von Challenger
Zitat : Hast du auch einen § wo dies steht.
Den braucht man nicht. Solange der MA bei Euch unter Vertrag steht, hat er ein aktives und passives Wahlrecht. Nicht nur das. Wenn er länger als drei Monate in der anderen Firma tätig ist, ist er auch dort wahlberechtigt.