Noch einmal die Frage zum Betriebsausschuss
Hallo Kollginnen und Kollegen,
hier mal wieder eine Frage von mir:
Bei BR-Sitzungen ist ja das Nachladen von Ersatzmitgliedern klar geregelt. Bei arbeitsbedingten Abwesenheiten dürfen keine Ersatzmitglieder geladen werden. Gilt das genauso auch beim Betriebsausschuss?
Wenn ja wo finde ich dazu rechtliche Hinweise?
Danke!
Lg
Sandmann
Erstellt am 24.03.2011 um 12:41 Uhr
von sandmann Beitrag teilen: 39555
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
leider habe ich noch keine Antwort auf meine Frage erhalten, was in diesem Forum ja sehr ungewöhnlich ist. Hat nicht doch jemand eine Idee bzw. kann mir sagen, wie das in Euren Betrieben geregelt wird?
Danke! lg Sandmann Antwort 1 Erstellt am 25.03.2011 um 07:50 Uhr von sandmann
Community-Antworten (1)
25.03.2011 um 11:03 Uhr
Grundsätzlich kennt das BetrVG keine expliziten Regeln für die Geschäftsordnung des Betriebsausschusses. So lange der BA "nur" die Geschäfte des Betriebsrats führt und selbst keine Aufgaben zur "eigenverantworlichen Entscheidung" vom BR übertragen bekommen hat ist die Zusammensetzung des BA absolut unkritisch, da unanfechtbar....
So bald der BA aber EIGENE ENTSCHEIDUNGEN fällen darf, wird es notwendig sein, auf den BA exakt die selben Regeln anzuwenden wie für den Betriebsrat. Es wäre rechtsmißbräuchlich anzunehmen, das die für den Betriebsrat geltenden Regeln einfach außer Kraft zu setzen wären, indem der BR seine Entscheidungsbefugnisse auf den BA überträgt..... Wenn ein Beschluß des BA anzufechten wäre KANN ein Gericht faktisch nur die selben Regeln zu Grunde legen die auch für den BR gelten. Alles andere wäre unlogisch.
Alles klar?
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