Erstellt am 16.12.2021 um 11:07 Uhr von Dummerhund
Dies kann auch über Dienst oder Werksvertag geschehen.
Erstellt am 16.12.2021 um 11:09 Uhr von Kjarrigan
Definition Arbeitnehmerüberlassung
aus Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitnehmerueberlassung-30204
Erstellt am 17.12.2021 um 06:43 Uhr von Erbsenzähler
Wem gehören die "Arbeitsgeräte" wie Auto usw.?
Wie bist du in die Arbeitsabläufe eingebunden bei der anderen Firma?
Von wem bekommst du die Arbeitsaufträge?
Erstellt am 17.12.2021 um 10:01 Uhr von Dummerhund
@BigBen74
Könntest du deine Ergänzungen bitte unten ,unter Antworten dran setzen und nicht im Eingangsthread.
Erstellt am 17.12.2021 um 10:07 Uhr von BigBen74
Die Arbeitsgeräte werden von meiner Firma A gestellt von dort werde ich zu Firma B geschickt um Waren zu laden und dann zu liefern und zu montieren.
Erstellt am 17.12.2021 um 12:20 Uhr von Erbsenzähler
@BigBen74
Das würde ich an Hand deiner sehr kurzen Beschreibung eher nicht als Arbeitnehmerüberlassung sehen. Eher das ein Dienstleistungsvertrag zwischen Firma A und Firma B besteht.
Erstellt am 17.12.2021 um 12:48 Uhr von Dummerhund
Sehe ich als Fernfahrer a.D. genau so.