Hallo,

ich bin in einem vor zwei Jahren neu geründeten Betriebsrat eines mittelständischen Unternehmen mit knapp über 100 Festangestellten Arbeitnehmern, ca 20 befristete und/oder Mitarbeiter aus Arbeitnehmerüberlassung.

Jetzt zu meinem Problem:
Was ist mit Arbeitnehmern, die in der Hauptsache (oder ausschließlich) für meinen Arbeitgeber tätig sind und alle technischen Systeme zur Erfüllung Ihrer Aufgaben gestellt bekommen, aber nicht bei uns im Büro arbeiten?
- Zählen diese "Kollegen" zur Unternehmensgröße mit?
- Sind diese "Kollegen" wahlberechtigt?
- Sind wir als Betriebsrat für diese "Kollegen" ganz oder teilweise zuständig?


Zur Erklärung:
Wir haben einen Aussendienst (ca 20 Mitarbeiter) und einen Vertriebsinnendienst (ca 15 Mitarbeiter) welche jeweils in anderen Unternehmen angestellt sind aber ausschließlich für meinen Arbeitgeber tätig sind.