Hallo zusammen,

ein Wahlvorstand mit Mitgliedern von zwei verschiedenen Standorten einer Krankenhausgesellschaft kommt nach eingehender Überprüfung und unterstützt von einem Rechtsanwalt zu dem Ergebnis, dass nicht ein, sondern zwei Betriebsräte zu wählen sind.
Er muss dann zurücktreten und den Betriebsrat beauftragen, zwei Wahlvorstände zu bestellen. Sehe ich das so richtig?

Danke für die Unterstützung

Gruß
Enigmathika