bei uns wird nächstes Jahr relativ zeitgleich der neue BR (vorauss. 7er Gremium) und die AN Vertreter für den Aufsichtsrat gewählt. Ist es rechtlich unbedenklich einen Wahlvorstand für beide Wahlen zu konstituieren? Für die AR Wahlen gibt es in der Zentrale noch einen Hauptwahlvorstand, der die eigentliche Arbeit macht, hier am Standort wäre also hauptsächlich Exekutivarbeit zu erbringen...