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Wahlvorstand für zwei Wahlen?

T
thoki66
Dez 2021 bearbeitet

Guten Morgen, bei uns wird nächstes Jahr relativ zeitgleich der neue BR (vorauss. 7er Gremium) und die AN Vertreter für den Aufsichtsrat gewählt. Ist es rechtlich unbedenklich einen Wahlvorstand für beide Wahlen zu konstituieren? Für die AR Wahlen gibt es in der Zentrale noch einen Hauptwahlvorstand, der die eigentliche Arbeit macht, hier am Standort wäre also hauptsächlich Exekutivarbeit zu erbringen...

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

14.12.2021 um 09:14 Uhr

Ich sehe kein Problem darin Wahlvorstand für beide Wahlen zu sein.

E
Erbsenzähler

14.12.2021 um 09:44 Uhr

Das machen wir alle vier Jahre, wenn die JAV-Wahl und VsM-Wahl anstehen. Jedoch machen wir immer zwei aufeinanderfolgende Sitzungen und Protokolle für beide Wahlen.

T
takkus

14.12.2021 um 09:56 Uhr

Es können die selben Personen sein, aber es sind 2 verschiedene Wahlvorstände. Somit auch 2 konstituierende Sitzungen.

G
ganther

14.12.2021 um 10:38 Uhr

bin ganz bei takkus

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