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Betriebsratswahlen fingiert!!! (Gründung) - wie kann diese Wahl gstoppt werden?

N
Nihat
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

ich bin einer der 3 mutigen Mitarbeiter der Firma *** Germany die sich entschlossen haben ein Betriebsrat zu gründen. Wir haben am 05.09.2006 in der Firma eine Einladung zur Wahlversammlung aufgehangen. Danach waren die heimlichen zustimmungen sehr gross. Aber schon 2 Tage später wähte uns ein ganz anderer Wind entgegen. Es wurde in der Firma rumerzählt das wir die Firma platt machen wollen und nur persönliche gründe hätten, das der Chef jetzt Leute entlassen wird weil er dadurch unter 50 Mitarbeiter gelangt und das die Firma nach Polen verlagert wird. An dem Tag der Wahlversammlung wurde durch 5 Mitarbeiter ständig uns persönliche gründe vorgeworfen und natürlich eine sehr schlechte stimmung gemacht so das alle anderen auch gegen uns gestimmt haben. Wir wurden nicht zum Wahlvorstand gewählt! Dafür drei andere die dem Chef nahe stehen. Zwei Tage später wurde an der Wand ein Aushang gemacht und darin stand das die Sich mit dem Chef auf ein schnelles Wahlverfahren geeinigt hätten und die Wahlen in zwei Wochen wären. Es wurden auch zwei Listen verteilt eine für die Mechaniker halle und eine für uns die nummeriert waren. Bei uns hat sich sofort ohne das wir es sehen konten der Sicherheitsexperte eingetragen der vorher immer behauptet hatte das er Leitender Angestellter ist. Es wurde uns auch vom Wahlvorstand erzählt das es eine Personenwahl wäre. Als ich die Liste gesehen hatte standen schon jede menge Namen darauf. Es wurde vom Wahlvorstand auch nichts zu diesen Listen erzählt es lag nur eine Mappe mit vorschriften auf dem Tisch das sich jeder selber durchlesen sollte. Ich könnte schwören das die ganze Sache von unserem Chef und dessen Anwälten vorbereitet wurde. Den der Wahlvorstand hat sich heute getroffen und alles in der kurzen Zeit bewältigt.

Kurz gesagt die Wahl ist fingiert. Ich habe irgendwo gelesen das der Jenige der an erster Stelle steht schon fast 100% im Betriebsrat ist.

Was können wir unternehmen um diese fingierten Wahlen zu stoppen??

Mit freundlischen Grüßen

Nihat

4.00209

Community-Antworten (9)

U
Uschi

14.09.2006 um 22:09 Uhr

Hallo Nihat,

so schnell kann gar nicht gewählt werden, denn es sind bestimmte Zeiten einzuhalten. Ist einer von Euch in der Gewerkschaft? Dann holt Euch da Hilfe. Es gibt im Netz auch genügend Informationen darüber. Leider habe ich hier zu Hause keine Unterlagen. Lies mal hier unter Wahlordnung http://br-wahl.verdi.de/die_wahl

N
Nihat

14.09.2006 um 22:15 Uhr

Wenn der wahlvorstand mit dem chef sich einigt kann man auf ein normales wahlverfahren verzichten und ein schnelles einführen. Wir sind ein Unternehmen mi 54 mitarbitern.

MfG

B
Biggy

14.09.2006 um 22:37 Uhr

Hallo Nihat niemand hat sich mit dem Chef zu einigen, denn der Chef hat bei den Wahlen nichts zu sagen. Auch der Chef kann die Fristen nicht ändern die vom Gesetzgeber vorgegeben wurden. Schaltet so schnell wie möglich die Gewerkschaft ein, damit die euch helfen und beraten können. Wenn diese Wahl so durch gezogen wird wie du es sagst, also ohne Beachtung der Fristen ist sie eh ungültig. Gruß Biggy

W
Werner

15.09.2006 um 09:15 Uhr

@Biggy, nicht ganz richtig Deine Aussage. Nichts für ungut, aber. Lies mal den §14a Abs5 BetrVG.

C
cheetah

15.09.2006 um 11:20 Uhr

Das vereinfachte Wahlverfahren ist möglich. § 14a Abs.5 Auch eine Listenwahl ist möglich. Da schon zwei Listen existieren wird es in jedem Fall eine Listenwahl geben. Ob der jeweils erste einer Liste gewählt wird hängt von der Anzahl der Stimmen ab die diese Liste erhält; er hat aber die größten Chancen aller Listenmitglieder. Die Listen werden von den betroffenen Personen selbst zusammengestellt. Es kann sich nicht jeder einfach auf eine Liste schreiben. Vorschlag: Eine eigene Liste auf der nur die drei "mutigen" Mitarbeiter stehen.

Z
Zorro

15.09.2006 um 12:35 Uhr

Gründet eine eigene Liste. Und macht Werbung. Und holt die Gewerkschaft ins Boot. Und seid nicht traurig, das ihr nicht im Wahlvorstand seid. So könnt ihr ihm auf die Finger klopfen. Und Personenwahl ist ab zwei Listen auch nicht mehr möglich, sondern nur Listenwahl. Und dann zählt die Reihenfolge auf der Liste. Lest euch unbeding die Wahlordnung für Betriebsratwahlen durch. Das BetrVG allein bringt euch nicht weiter.

F
Fayence

16.09.2006 um 20:46 Uhr

cheetah & zorro,

im vereinfachten Wahlverfahren gibt es KEINE Listenwahl! Schreibt nicht einen solchen Unsinn!

M
Mona-Lisa

16.09.2006 um 22:23 Uhr

@Fayence,

"Schreibt nicht einen solchen Unsinn!"

aber, aber.....warum denn gleich so schulmeistern? Ein dezenter Hinweis, dass cheetah und zorro sich den § 14a BetrVG mal genauer ansehen sollten, hätte doch auch genügt.......... Das hätte auf jeden Fall mehr Erfolg!

Z
Zorro

18.09.2006 um 11:30 Uhr

kann erst jetzt anworten. Habe das Wochenende über in der Ecke gestanden und mich geschämt ;-)

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