Hallo

Ich hab mal zwei kurze Fragen:
1. muß jedes Mitglied vom Wahlvorstand informiert werden, wenn eine neue Wählerliste eingeht?
2. müssen die Betriebsratskanditaten informiert werden, wenn eine zweite Liste eingeht, wenn es zum Zeitpunkt des Einschreibens nach einer Personenwahl aussah, welche auch angestrebt war. Man hätte dann ja noch die Möglichkeit gehabt, eine eigene Liste zu erstellen.

Wenn ja, ist das in einem Paragraphen geschrieben?

Ich danke schon mal