Mein Arbeitgeber fordert aktuell vom BR die Wählerlisten der letzten BR-Wahl 2002. Wählerlisten, aus denen die Wahlbeteiligung erkennbar ist, werden wir mit Sicherheit nicht freiwillig herausgeben. Aber wie ist das mit den Listen der Wahlberechtigten. Darf er diese von uns fordern?