Erstellt am 19.07.2005 um 12:48 Uhr von Werner
Hallo Anja,
Dein AG darf fordern was er will.
Geben würde ich sie ihm aber nicht, ich sehe keinen rechtlichen Hintergrund der diese Forderung rechtfertigt.
Was hat er denn gesagt warum er sie haben will?
Erstellt am 19.07.2005 um 13:33 Uhr von Frank B.
Weise doch mal deinen AG darauf hin, das die Wählerlisten von ihm stammen, denn der AG muss ja bekanntlich diese dem Wahlvorstand zur Verfügung stellen. Des weiteren sehe ich es genauso, die Frist zum Widerspruch ist abgelaufen. Ihr solltet auch welche ohne Notizen haben, diese kann er ja bei euch im BR- Büro einsehen!! Raus geben würde ich nichts!