Erstellt am 22.02.2011 um 10:18 Uhr von wölfchen
. . . vielleicht eine Petition an den Bundestag, parallel dazu ein Antrag an die Gewerkschaften und ordentlich Öffentlichkeitsarbeit, damit auch andere sich an dem Begehren beteiligen, denn ich glaub nicht, dass allein wegen 3000 Wahlberechtigten, auch wenn das schon eine Menge ist, das BetrVG geändert wird. Unser Betrieb mit ca. 10% Eurer Wählerschaft würde sich aus den gleichen Gründen schon beteiligen - also wären wir schon 3300 ;-) . . .
Erstellt am 22.02.2011 um 10:20 Uhr von dersensenmann
und ich schlag nochmal 1300 drauf
damit sinds dann 4600
Erstellt am 22.02.2011 um 10:35 Uhr von paula
man sollte bei der jetzigen Bundesregierung vorsichtig sein mit Rufen nach Veränderungen des BetrVG... da werden noch ganz andere Begehrlichkeiten geweckt
Erstellt am 22.02.2011 um 16:24 Uhr von wölfchen
. . . auch wieder wahr :-(
Erstellt am 22.02.2011 um 21:17 Uhr von Kölner
@paula
Ausserdem sehe ich die Listenwahl als eine der demokratischen Wahlen an.
Zumal man sonst die IGM fragen müsste: Wenn nicht die Gewerkschaften, wer soll denn sonst vom Art 9 GG profitieren?