Erstellt am 08.12.2021 um 18:13 Uhr von Celestro
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden / absolut möglich.
Erstellt am 08.12.2021 um 21:42 Uhr von Franzi76
Warum sollte das nicht gehen ?
Erstellt am 09.12.2021 um 10:56 Uhr von Enigmathika
Ja, das geht. Oft muss der Wahlvorstand ohnehin aus den Reihen des BR rekrutiert werden, weil sich sonst niemand findet, der dieses Ehrenamt übernehmen möchte.
Aber was meinst Du mit "zum Wahlvorstand kandidieren"? Wenn bereits ein BR besteht, wird der Wahlvorstand von diesem bestellt und nicht gewählt.
Erstellt am 09.12.2021 um 12:36 Uhr von mrtvl
@Enigmathika
Genau, der Betriebsrat hat ein Schreiben aufgesetzt wodrin;
Der Betriebsrat muss mindestens 3 Kollegen zur Durchführung der Wahl als Wahlvorstand bestellen.
Was passiert denn, wenn sich aufeinmal 10 Kollegen dazu bereit erklären?
Dann wird zwischen den 10 Kollegen denke ich mal gewählt oder nicht? Also so dass man dann 3-4 Leute für den Wahlvorstand hat.
Erstellt am 09.12.2021 um 13:16 Uhr von Kjarrigan
Nein, es wird nicht gewählt. Der BR bestimmt den Wahlvorstand und den Wahlvorstand Vorsitzenden durch Beschluss.
Erstellt am 09.12.2021 um 13:38 Uhr von netteannette
Da wird nix gewählt. Der Betriebsrat bestellt per Beschluss in einer Sitzung den WV der aus 3 Personen und idealerweise 3 Ersatzmitgliedern besteht und bestimmt auch den Wahlvorstandsvorsitzenden. Der BR wird sich sicherlich dafür Kollegen*innen aus den "Bewerbern" aussuchen, wenn es mehr als drei sind, von denen er annimmt, dass sie am besten geeignet sind, die Wahl korrekt durchführen zu können. Oder er nimmt diejenigen, die sich am ärgsten aufgedrängt haben oder oder - es gibt keine Vorschrift (außer natürlich, dass die Mitglieder des WV wahlberechtigt sein müssen) für die Entscheidungsfindung des BR, wer im WV ist. Idealerweise spricht er noch mit den Kollegen*innen, warum er wen für den WV bestellt, muss er ab nicht.
Erstellt am 12.12.2021 um 21:27 Uhr von mrtvl
Ich habe am Freitag schriftlich dem BRV mitgeteilt, dass ich mich gerne als WV engagieren würde und mich diesbezüglich bewerbe.
Als Antwort kam nur:
Wir hatten mal besprochen, dass sich keiner vom Betriebsrat bewirbt, der sich auch aufstellen lässt zu den BR Wahlen.
Daraufhin habe ich ihn gefragt, wann wir das denn bitte besprochen haben.
So eine Absprache sei mir nicht bekannt habe ich ihm gesagt und dass gesetzlich nichts dagegen spricht.
Und danach sagte er mir:
Vor der letzten Wahl haben wir es besprochen.
Es spricht auch nichts dagegen aber damit andere nicht auf dumme Gedanken kommen haben wir es so für uns festgelegt.
Aber lustig ist, dass ich vor der letzten Wahl, als das Gremium es für sich so festgelegt hat gar nicht im Gremium war, da es im Moment meine erste Amtszeit im BR ist.
Sodass ich es gar nicht wissen konnte, also diese Absprache.
Ich habe schon seit längerem Probleme mit dem BRV und mir kommt es einfach so vor, dass er nicht möchte dass ich im WV bin.
Im Endresultat verzichte ich jetzt auf die Bewerbung zum WV.
Erstellt am 13.12.2021 um 08:22 Uhr von Celestro
naja … wenn der BR das so für sich entschieden hat. Wobei ich überrascht bin, das scheinbar genug Leute (die nicht kandidieren), den Job des WV machen wollen. Aus unserer Firma kenne ich das nicht.