Erstellt am 30.11.2021 um 13:22 Uhr von Enigmathika
Den Beginn hast Du ja mit der konstituierenden Sitzung genannt, das Ende wäre demnach am 02.04.2022.
Wenn der dann neu gewählte Betriebsrat seine konstituerende Sizung schon vor dem Ende des alten BR durchführen würde, begänne seine Amtszeit trotzdem erst mit dem Ende des alten BR.
Erstellt am 30.11.2021 um 13:22 Uhr von celestro
Beide Daten sind mMn völlig irrelevant. Tritt der gesamte BR mittels Beschluss ab, ist die Amtszeit nicht beendet. Und wann die konstituierende Sitzung in 2018 war, ist auch total egal.
Wann war denn die Urwahl des BR? Bzw. wann endet regulär die Amtszeit des BR.
Erstellt am 30.11.2021 um 13:52 Uhr von Catweazle
Die Amtszeit beginnt entweder mit der Bekanntgabe der endgültigen Wahlergebnisse (§ 18 WO), oder wenn zu dieser Zeit noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.
Erstellt am 03.12.2021 um 07:10 Uhr von Enigmathika
Ihr habt Recht: Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses, nicht konstituierende Sitzung!
Erstellt am 03.12.2021 um 10:16 Uhr von celestro
Vorsicht ... Bekanntgabe des Ergebnisses der URWAHL ... nicht einfach der letzten Wahl. Wie gesagt ... aus den vorhandenen Infos ist es nicht möglich, eine verlässliche Antwort zu geben.