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Wahlvorstand

S
Saft
Nov 2021 bearbeitet

Was machen wir unser Chef genehmigt nur einem Mitglied des Wahlvorstands die Schulung.

61302

Community-Antworten (2)

H
Hamburger84

30.11.2021 um 09:13 Uhr

Anwalt einschalten und die Sache vor dem Arbeitsgericht klären lassen.

Übrigens hat ein Chef überhaupt nichts zu genehmigen - der Arbeitgeber kann höchstens die Notwendigkeit anzweifeln und dies dann selbst am Arbeitsgericht klären lassen.

E
EDDFBR

30.11.2021 um 11:08 Uhr

Moin,

will nur ein wenig Wasser in den Wein schütten:

Der Arbeitgeber muss die Schulung nur dann bezahlen, wenn sie nicht nur notwendig, sondern auch verhältnismäßig ist. Da wird (besonders bei kleinen Unternehmen, oder solchen, die eventuell in einer prekären wirtschaftlichen Lage sind) genau geschaut werden ob wirklich alle drei WV-Mitglieder die Schulung brauchen, oder ob vielleicht nicht auch 2 ausreichen können, und das Wissen daraus weitervermittelt werden kann. Also ein Freifahrtschein sind auch WV-Schulungen nicht.

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