Erstellt am 30.11.2021 um 08:13 Uhr von Hamburger84
Anwalt einschalten und die Sache vor dem Arbeitsgericht klären lassen.
Übrigens hat ein Chef überhaupt nichts zu genehmigen - der Arbeitgeber kann höchstens die Notwendigkeit anzweifeln und dies dann selbst am Arbeitsgericht klären lassen.
Erstellt am 30.11.2021 um 10:08 Uhr von EDDFBR
Moin,
will nur ein wenig Wasser in den Wein schütten:
Der Arbeitgeber muss die Schulung nur dann bezahlen, wenn sie nicht nur notwendig, sondern auch verhältnismäßig ist. Da wird (besonders bei kleinen Unternehmen, oder solchen, die eventuell in einer prekären wirtschaftlichen Lage sind) genau geschaut werden ob wirklich alle drei WV-Mitglieder die Schulung brauchen, oder ob vielleicht nicht auch 2 ausreichen können, und das Wissen daraus weitervermittelt werden kann. Also ein Freifahrtschein sind auch WV-Schulungen nicht.