Erstellt am 01.12.2010 um 16:08 Uhr von Widder
Mit Stellvertreter meinst du wohl den Stellvertretenden Vorsitz???
Du handelst schon richtig, indem du Amt und Aufgaben getrennt hast.
Der BR kann dich gar nicht vor die Wahl stellen.., Was bilden die sich ein.....
Wenn 4 Kollegen zurückgetreten sind, und ihr keine Nachrücker habt, müßt ihr neu wählen, ansonsten, dickes Fell wachsen lassen, und weitermachen
Erstellt am 01.12.2010 um 16:10 Uhr von rkoch
Natürlich erstmal die EBRM nachrücken lassen, wenn ihr noch welche habt. Falls nicht:
Neuwahlen einleiten. Wenn ihr jetzt weniger als die normale Anzahl BRM seid, müsst ihr nach §13 (2) 2. BetrVG augenblicklich einen Wahlvorstand einsetzen. Ihr seid jetzt nur noch geschäftsführender BR nach §22 BetrVG. Wenn Du dann wieder gewählt wirst bist Du in Deinem Verhalten bestätigt, wenn nicht zahlst Du die Rechnung. Auf der anderen Seite befürchte ich das ihr zur Wahl nicht genug Kandidaten bekommen werdet, so das Deine Wahl wohl gesichert ist .....
Aber zu Deiner Situation: Du hast Dich grundsätzlich korrekt verhalten und hast wohl auch Recht. Den Vorfall mit den 3 Kollegen hätte ich aber gleichzeitig oder noch besser vor der Meldung mit dem BR besprochen.
BTW: Die Geschäftsführung obliegt dem BRV: der setzt die TOP fest und erledigt i.d.R. auch den Schreibkram (zumindest die Unterschrift !, deshalb auch eMails mit Unterzeichnung/Absender BRV), nicht der Schriftführer!
Erstellt am 02.12.2010 um 09:56 Uhr von orakelkatzenfan
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es sind prima Tips und vor allem das auch die § genannt wurden, denn ich habe erst 1 Seminar hinter mir und kenne mich noch nicht so gut aus.
Noch eine Frage. Was kann ich machen wenn die 4 in den nächsten Tagen auf einmal sagen sie bleiben nun doch im BR. Ich frage weil unser 1 Vorsitzender vor ca. 3 Mon. schon 1 mal schriftlich sein Vorsitz abgegeben hat und 4 wochen später auf einmal meint, nee ich bleibe doch. In meinen Augen hat das Gremium leider überhaupt keine ahnung was BR bedeutet und welche Aufgaben zu erfüllen sind.
Erstellt am 02.12.2010 um 10:31 Uhr von Widder
Da sträuben sich einem wirklich die Haare...
Wenn euer BRV zurückgetreten ist, habt ihr innerhalb der 4 Wochen keinen neuen gewählt?? Das hättet ihr aber ganz schnell tun müssen.....
Dann wäre er "nur" BRM und hätte nicht mehr zurück springen können.
Wenn die Kollegen zurücktreten, sollen sie dies schriftlich machen, (ist zwar nicht vorgeschrieben, ihr wärt aber auf der sicheren Seite und handlungsfähig) dann sind sie draußen und können sich erst bei der nächsten Wahl wieder aufstellen lassen...
Rein und raus wie jemand gerade Lust hat, geht nicht.
Dem mußt du vorbeugen, sonst macht ihr euch nur lächerlich, und kommt mit der BR-Arbeit nicht vorwärts.
Erstellt am 02.12.2010 um 10:55 Uhr von rkoch
> Dann wäre er "nur" BRM und hätte nicht mehr zurück springen können.
Nicht ganz. Natürlich könnte er wieder gewählt werden :-)
> Was kann ich machen wenn die 4 in den nächsten Tagen auf einmal sagen sie bleiben nun doch im BR.
Gar nichts. Wer auf sein Amt verzichtet hat hat keinen Weg zurück (im Gegensatz zum BRV der wieder in das Amt gewählt werden kann solange er noch BRM ist). Solange das ganze nicht publik ist kann man versuchen die Sache unter den Tisch zu kehren. So vorzugehen stellt allerdings Eure gesamte zukünftige Arbeit in Frage. Wenn der AG beweisen kann, das derartige Vorgänge abgelaufen sind kann er all Eure Beschlüsse UND Eure pure Existenz vernichtend schlagen. Ihr macht Euch im Moment und mit dem was Du da angefragt hast schwersten Fällen der Verletzung Eurer gesetzlichen Pflichten schuldig (Verweigerung der Neuwahl eines BRV, absichtliche falsche Ladung (stellv. wenn gar kein BRV existiert!), Verweigerung der Pflicht zur Neuwahl, Neubildung eines BR ohne Wahl (wenn ihr die zurückgetretenen zurückkehren lasst), etc.)- was den AG berechtigt Eure Auflösung beim ArbG zu beantragen (§23 BetrVG) - und so wie die Sache steht gebe ich ihm richtig gute Chancen das er damit durchkommt.
> In meinen Augen hat das Gremium leider überhaupt keine ahnung was BR bedeutet und welche Aufgaben zu erfüllen sind.
Tja, dagegen hilft nur eines: Schulen, Schulen, Schulen, Üben, Lernen.