Erstellt am 25.11.2010 um 22:14 Uhr von harvey
Hallo Bickball,
der BRV bleibt bis zum ausscheiden aus der Firma BRV.
Nach dem ausscheiden des BRV wird das nächste EBRM zum ordentlichen BR Mitglied.
In der nächsten BR Sitzung wird aus diesem neuen BR Gremium der neue BRV gewählt.
Das wars!!!
Grüße
Harvey
Erstellt am 25.11.2010 um 22:25 Uhr von MonaLisa
@bickball,
euer BRV könnte auch in die normale BR Reihe zurücktreten und somit bei der Wahl zum neuen BRV mitstimmen.....
Erstellt am 25.11.2010 um 23:36 Uhr von maveric
sry bin neu
@ monaLisa
wie kann ein zurückgetretener BM bei der wahl eines BRV mitbestimmen?
@ bickball
bei uns sind 2 BM zurückgetreten. zufälligerweise waren diese beiden 1. der BRV und 2. der stellvertreter der BRV.
dann hat ein BM als Konstituierende Vorsitzender zu einer Konstituierende Sitzung des Betriebsrat s gerufen. und hatt alle "nachrücker" eingeladen. (kann ja sein, das ein nachrücker das amt ablehnt) und in dieser sitzung haben wir dan ein neues gremium gegründet und auch ein neuen BRV gewählt.
wir haben vorher um hilfe von der gewerkschaft gebeten und der sekretär war auch bei der sitzung mit dabei.
http://blog.juracity.de/2010-05-12/konstituierende-sitzung-des-betriebsrat-s.html
Erstellt am 25.11.2010 um 23:56 Uhr von MonaLisa
@maveric,
nix "BM"!
Ich schrieb " in die normale BR Reihe zurücktreten", das heisst nicht dass der BRV aus dem Gremium austritt, sondern sein Amt als Vorsitzender ablegt.
Klar? :-)
Erstellt am 26.11.2010 um 00:29 Uhr von HermineZander
Wenn der BRV vom Vorsitz zurücktritt, gibt es keinen automatischen Nachfolger. Der Stellvertreter leitet unverzüglich eine neue Wahl ein.
Erstellt am 26.11.2010 um 03:32 Uhr von maveric
ach so jetzt hab ich kapiert. ich hab irgendwo aufgeschnappt und gespeichert, dass wenn ein BRV sein Vorsitzt niederlegt ist er auch aus dem BR raus. ich lass mich gerne korrigieren. thx monalisa