Folgende Ausgangslage: Der Wirtschaftsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, eines davon ist ein Vorstand.

Meine Frage: Ist das zulässig? Der Vorstand repräsentiert in einer AG ja "den Unternehmer", ist also eigentlich gar kein Mitarbeiter des Betriebs - oder? Müsste nicht stattdessen ein andere Person als drittes WA-Mitglied in den WA geladen werden?