Erstellt am 19.11.2010 um 08:30 Uhr von nicoline
Hallo nighty,
*Ab Wahlausschreiben ist die Wahl wohl eingeleitet? *
Richtig!
*Wann muss denn das Wahlausschreiben ausgehängt werden? *
§ 3 Wahlausschreiben
(1)Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet.
*Der Wahlvortsand ist duch den alten BR bestellt, weiß aber nicht wie die Fristen sind.
Ich möchte Euch raten, dass der WV unbedingt eine Schulung macht. Selbst mit Schulung ist es nicht einfach, eine Wahl korrekt über die Bühne zu bringen, aber ohne.....
Für den Anfang sollte der Wahlvorsteand sich mal mit der Wahlordnung beschäftigen, denn vor dem Aushang des Wahlausschreibens ist schon einiges zu tun. Oben rechts hier auf der Seite gibt es einen Button BR Wahl, mal vom WV anschauen lassen.
Erstellt am 19.11.2010 um 13:12 Uhr von Angie
Hallo Nighty,
du schreibst, dass ihr Neuwahlen macht, weil alle Ersatzmitglieder aufgebraucht sind.
Nach § 13 Abs. 2 Punkt 2 sind Neuwahlen erforderlich wenn
"die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitlgieder gesunken ist"
LG
Angie