Erstellt am 04.11.2010 um 18:40 Uhr von Matze
Nichts passiert... keine Sitzungen werden einberufen, keine Gespräche mit dem Geschäftsführer, keine Verkündung von Entscheidungen/Beschlüssen... ergo: keine Einflussnahme auf die Betriebsabläufe etc.
Ein Betriebsrat, wie ihn sich ein Arbeitgeber nur wünschen kann!
Allerdings verletzt der Betriebsrat durch diese Untätigkeit seine gesetzlichen Pflichten und könnte 'unehrenhaft' aus seinem Amt entlassen werden (Siehe BetrVG §26 (1) Rand.3 im Basiskommentar (Klebe et.al.)).
Erstellt am 04.11.2010 um 18:51 Uhr von Lotte
heike,
der stellv. BRV muss schnellstmöglich eine Sitzung mit TOP: Neuwahl des BRV einberufen.
Und dann MÜSST Ihr einen BRV wählen, da sonst das eintritt, was Matze schreibt.
Erstellt am 04.11.2010 um 19:25 Uhr von nicoline
heike,
*Unser Stellvertreter will das Amt des BRV auch nicht übernehmen.*
aber bis ein neuer gewählt ist, ist er der BRV, es sei denn er legt das Amt des Stellv. nieder.
Erstellt am 04.11.2010 um 19:47 Uhr von heeeeike
ja unser stellvertreter hat schon das Amt vorübergehend übernommen - aber auf Dauer will er nicht den BRV machen - daher meine Frage
und die anderen BR Mitglieder wollen eigentlich auch nicht als BRV fungieren - aber eine Entscheidung muss nächste Woche zur nächsten BR Sitzung fallen!!!
Nur wenn es da keine Einigung gibt - was dann???? Gute Frage...
Erstellt am 04.11.2010 um 20:11 Uhr von Matze
Ist es möglich, dass Euer BRV viel allein organisierte bzw. die 'Fäden' des BR zog?
Leider verführt die Funktion des BRV zu so einem Verhalten. Nach außen ist er ja der "Mr./Mrs. Betriebsrat" (Sprachrohr des BR). Aber Betriebsrat ist immer noch die Gesamtheit aller BR-Mitglieder! Verteilt die anstehenden Aufgaben auf möglichst alle BRs gleichmäßig. Wechselt, wenn nötig, die BRV-Funktion z.B. jährlich (Das Gesetz lässt dies zu!!). Man kann es nicht oft genug sagen: Betriebsratarbeit ist nicht nur an Sitzungen teilzunehmen. Vielmehr ist selbst das Lesen von Gesetzesartikel, besorgen von Materialien, Vorbereiten von Treffen Betriebsratstätigkeit und lt. Gesetz der Betriebsarbeit voranzustellen. Jedes BR-Mitglied entscheidet selbst, wieviel Zeit es für die BR-Arbeit benötigt.
Vielleicht hilft's.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 04.11.2010 um 20:15 Uhr von heeeeike
Nein - unser BRV hat nicht alles allein gemacht :-)
nur hat von den verbleibenden BR Mitgliedern keiner den Mumm als BRV sich hinzustellen...
Erstellt am 04.11.2010 um 20:25 Uhr von nicoline
*Nur wenn es da keine Einigung gibt - was dann???? Gute Frage...*
Nun ja, bis ein neuer da ist.........., wenn der nicht mehr will und andere auch nicht, dann habt Ihr einen fuktionsunfähigen BR, dann braucht Ihr auch ebenso gut gar keinen.
Erstellt am 05.11.2010 um 09:34 Uhr von Petrus
> nur hat von den verbleibenden BR Mitgliedern keiner den Mumm als BRV sich hinzustellen...
Da hilft dann wohl nur: Zurücktreten und Platz machen für Leute, die den Mumm haben. Denn sonst hat nicoline sowas von recht: Ein funktionsunfähiger BR ist so gut wie gar keiner.