Erstellt am 07.10.2021 um 12:13 Uhr von Kjarrigan
§ 16 BetrVG
Der BR bestellt den Wahlvorstand.
Da der BRV das "Sprachrohr" des BR ist, sollte der natürlich den AG davon unterrichten, wenn er zum Wahlvorstand benannt hat.
Sonst wird der AG sich fragen, warum "Lieschen Müller" plötzlich irgendwelche Sachen von ihm verlangt (z.B: MA Liste.
Erstellt am 07.10.2021 um 13:20 Uhr von Enigmathika
Auch der Wahlvorstand kann dem AG mitteilen, dass er seine Arbeit aufgenommen hat.