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Wahlvorstand - Mitteilung an AG

S
Suse35
Okt 2021 bearbeitet

Muss ich als BR-Vorsitzender dem AG mitteilen ,wen wir zum Wahlvorstand bestellt haben ?

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

07.10.2021 um 14:13 Uhr

§ 16 BetrVG Der BR bestellt den Wahlvorstand. Da der BRV das "Sprachrohr" des BR ist, sollte der natürlich den AG davon unterrichten, wenn er zum Wahlvorstand benannt hat.

Sonst wird der AG sich fragen, warum "Lieschen Müller" plötzlich irgendwelche Sachen von ihm verlangt (z.B: MA Liste.

E
enigmathika

07.10.2021 um 15:20 Uhr

Auch der Wahlvorstand kann dem AG mitteilen, dass er seine Arbeit aufgenommen hat.

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