Wahlvorstand - Mitteilung an AG
Muss ich als BR-Vorsitzender dem AG mitteilen ,wen wir zum Wahlvorstand bestellt haben ?
Community-Antworten (2)
07.10.2021 um 14:13 Uhr
§ 16 BetrVG Der BR bestellt den Wahlvorstand. Da der BRV das "Sprachrohr" des BR ist, sollte der natürlich den AG davon unterrichten, wenn er zum Wahlvorstand benannt hat.
Sonst wird der AG sich fragen, warum "Lieschen Müller" plötzlich irgendwelche Sachen von ihm verlangt (z.B: MA Liste.
07.10.2021 um 15:20 Uhr
Auch der Wahlvorstand kann dem AG mitteilen, dass er seine Arbeit aufgenommen hat.
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