Erstellt am 07.10.2021 um 06:44 Uhr von Agassi0
Sie brauchen ihn ja nicht zu wählen.
Ist es denn Listenwahl oder Personenwahl?
Erstellt am 07.10.2021 um 07:10 Uhr von IlkaB
Jeder hat das Recht zu kandidieren. Niemand ist gezwungen jemanden zu wählen den er nicht wählen will.
Erstellt am 07.10.2021 um 08:07 Uhr von nicht brauchen
Eine Streichung ist meiner Meinung nach nicht möglich. Bei Listenwahl ist es halt so, dass man auch Listen wählt wo eine oder mehrere Personen mir nicht so genehm sind.
Erstellt am 07.10.2021 um 08:27 Uhr von Enigmathika
Nein, natürlich nicht!
Jeder, der gemäß BetrVG zu den wählbaren Mitarbeitern gehört, hat das Recht, zu kandidieren. Und wenn man seine Liste so auslegt, dass sich jeder darauf eintragen kann, muss man eben auch mit Kandidaten leben, die einem nicht genehm sind.
Das Einzige, was Ihr machen könnt, sofern in Eurem Betrieb Listenwahl durchgeführt wird, ist, den Kandidaten zu bitten, sich selbst von der Liste zu entfernen und eine eigene Liste zu eröffnen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen.
Erstellt am 07.10.2021 um 08:43 Uhr von Relfe
deshalb heißt das ja Wahl, weil die Belegschaft wählen kann welche Person oder welche Liste sie als BRM haben möchte
und ein paar MA müssen die Person ja schon akzeptabel finden, weil ganz ohne Unterstützer kommt man nicht auf eine Liste und schon gar nicht auf einen aussichtsreichen Listenplatz.
Auch bei Personenwahl haben MA als Unterstützer unterschrieben.
Das jeder nach Gesetz rechtmässige Kandidat sich aufstellen und wählen lassen darf nennt man Demokratie und den Ausschluß von rechtmässigen Kandidaten nennt man Diktatur.
Erstellt am 07.10.2021 um 10:39 Uhr von §§reiter
Nein, wie ja schon geschrieben, der Kollege kann nicht von der Liste entfernt werden.
...aber alle anderen. Wenn jetzt einige Kollegen auf dieser Liste auf keinen Fall mit besagtem Kollegen auf der gleichen Liste stehen wollen (vermutlich weil sie der Meinung sind, dass dieser eine Kollege die Erfolgschancen der ganzen Liste schmälern würde), so hätten sie die Möglichkeit eine neue Liste zu gründen (natürlich wieder mit entsprechenden Stützunterschriften usw.) und diese dann beim Wahlvorstand einzureichen. Stellt der Wahlvorstand dann fest, dass diese Kollegen auf mehreren Listen stehen, so muss er die Kollegen auffordern sich innerhalb von 3 Tagen zu entscheiden, auf welcher Liste sie denn nun kandidieren wollen. Wenn sie sich dann alle für die neue Liste entscheiden, werden sie von der alten gestrichen.
Dabei sollte man allerdings beachten, dass wenn das dazu führt, dass der "unbeliebte Kollege" dann alleine auf einer Liste steht und dann vielleicht doch gar nicht soooo unbeliebt ist, dann erhöhen sich damit seine Chancen am Ende in den Betriebsrat gewählt zu werden.
Erstellt am 07.10.2021 um 10:48 Uhr von celestro
"und ein paar MA müssen die Person ja schon akzeptabel finden, weil ganz ohne Unterstützer kommt man nicht auf eine Liste und schon gar nicht auf einen aussichtsreichen Listenplatz. Auch bei Personenwahl haben MA als Unterstützer unterschrieben."
Ich kann nicht erkennen, dass dies hier vorliegt. Es macht den Eindruck, als sei einfach eine Liste ausgelegt worden, auf die sich jemand drauf geschrieben hat.
Ja, natürlich ist es korrekt wenn Enigmathika sagt:
"Und wenn man seine Liste so auslegt, dass sich jeder darauf eintragen kann, muss man eben auch mit Kandidaten leben, die einem nicht genehm sind."
aber das ändert nichts daran, das wir hier nicht von irgendwelchen Unterstützern ausgehen können.
Erstellt am 07.10.2021 um 12:03 Uhr von Relfe
meines eingeschränkten Wissens nach, benötigen die Kandidatenlisten auch Stützunterschriften ab einer Betriebsgröße >20MA
§ 14 Abs. 4 BetrVG
d.h. für mich: diese MA untersützen die Kandidaten der Liste?
keine Stützunterschriften, keine Liste für die Wahl
--> wer eine Stützunterschrift gibt, unterstützt alle Kandidaten auf der Liste
Erstellt am 07.10.2021 um 12:09 Uhr von celestro
soweit richtig ... aber das passt zu dem hier dargelegten Fall ja nicht (wirklich).
Ich kenne das selbst so ... es wurde (ohne das ich das eigentlich richtige Prozedere kannte) bei uns immer deutlich gemacht: "wer für den BR kandidieren will, kann das ab sofort machen. Die Liste um sich einzutragen liegt im BR-Büro."
Wer also kandidieren wollte, schrieb sich in die Liste ein, die Mitglieder des BR angefertigt hatten. Natürlich stand man irgendwo hinten in der Liste, denn oben standen ja alle bisherigen Mitglieder (jedenfalls die, die weiter machen wollten) und dann erst einmal die ganzen "Kumpels" von denen und man selbst konnte sich dann unten drunter schreiben.
Klingt so, als sei das hier auch der Fall. Nur hat man eben jetzt das Problem, dass da so einige offen sagen "den wollen wir nicht auf der Liste haben".
Und dann hat man während der ggf. laufenden Abgabefrist für Wahlvorschläge jetzt eben ein Probem an der Backe ....
Erstellt am 07.10.2021 um 14:12 Uhr von Enigmathika
@celestro und @Relfe:
Ist es nicht so, dass im vereinfachten Wahlverfahren gar keine Liste geschrieben wird, sondern jeder Kandidat einzeln für sich Stützunterschriften sammeln muss?
Erstellt am 07.10.2021 um 14:46 Uhr von celestro
https://www.kluge-seminare.de/betriebsratswahl/pruefung-der-wahlvorschlaege-vereinfachtes-wahlverfahren/
also würde ich sagen ... Nein, so ist das nicht.
Erstellt am 07.10.2021 um 14:53 Uhr von Relfe
Wie muss eine Vorschlagsliste aussehen?
In beiden Verfahrensarten (normal oder vereinfacht) erfolgt die Kandidatur in Form von Vorschlagslisten – also nicht nur bei der Listenwahl, sondern ebenso bei der Personenwahl. Wie viele Kandidaten auf einer Liste stehen, ist egal: Hier kann nur ein einziger Arbeitnehmer stehen oder auch mehrere. Pro Vorschlagsliste (unabhängig davon, wie lang diese ist) muss die nötige Anzahl von Stützunterschriften vorliegen.
https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/listenwahl-vs-personenwahl