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Wahlvorstand Teilzeit - Stunden aufstocken?

N
NeueFragen2022
Okt 2021 bearbeitet

Hallo,

bei uns wurde gerade der Wahlvorstand gewählt, darunter eine Teilzeitkraft. Können deren Stunden aufgestockt werden, damit sie bei der Arbeit für die Wahl helfen kann, oder müssen ihre Kollegen und Kolleginnen ihre Arbeit übernehmen, wenn sie wg. der Wahlvorbereitung nicht ihre reguläre Arbeit erledigen kann? Danke für eure Rückmeldungen.

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Community-Antworten (6)

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celestro

29.09.2021 um 18:39 Uhr

Was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen einer Vollzeitkraft und dieser Teilzeitkraft? Wenn beide pro Woche 2 Stunden WV-Arbeit machen, bleibt bei Beiden die Arbeit von 2 Stunden liegen. Wie der AG das auffängt, ist seine Sache.

N
NeueFragen2022

29.09.2021 um 18:46 Uhr

Das kann ich nachvollziehen, die Frage stellt sich ja auch bei Vollzeitkräften. D.h. der Arbeitgeber muss entscheiden, wie er die nicht erledigte Arbeit auffängt, ob er sie umverteilt oder aufstockt oder andere Wege geht... Vielen Dank!

R
RudiRadeberger

29.09.2021 um 22:07 Uhr

Um deine Frage zu beantworten: Einer Stundenerhöhung muss der AG zustimmen. Entweder über einen zeitliche befristeten Änderungsvertrag oder per zeitweiliger Belastung des Freizeitkontos.

N
NeueFragen2022

30.09.2021 um 12:37 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Ich verstehe es jetzt so, dass der AG nicht verpflichtet ist, diese Stunden auszugleichen, aber das machen könnte. Also mit dem Vorgesetzten sprechen und fragen, was er sich vorstellen kann.

C
celestro

30.09.2021 um 13:15 Uhr

Wenn es ein flexibles Arbeitszeitkonto gibt, kann man sich vermutlich einfach innerhalb des Kontorahmens bewegen.

N
NeueFragen2022

04.10.2021 um 11:53 Uhr

Herzlichen Dank an alle! Das hat meine Gedanken noch einmal sortiert.

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