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Wahlen trotz Schließung?

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Pummba
Sep 2021 bearbeitet

Guten Morgen, ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen. Unser Betrieb wird am 31.03.22 geschlossen. Die Mitarbeiter werden für den April freigestellt. Unsere konstituierende Sitzung nach der Wahl am 23.03.18 war am 28.03.2018. Wie geht es mit unserem Mandat weiter, bzw. sollten/müssen wir die reguläre Betriebsratswahl in 2022 noch machen?

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Community-Antworten (2)

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celestro

15.09.2021 um 12:07 Uhr

https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/R/restmandat-des-betriebsrats.html

daraus:

"Das Restmandat kann auch über das Ende der regelmäßigen Amtszeit hinausgehen"

trotzdem würde ich im Gremium einen Beschluss herbeiführen, dass die Sache mit einem RA geklärt wird.

P
Pummba

15.09.2021 um 22:09 Uhr

Ok, vielen Dank!

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