Erstellt am 02.09.2010 um 08:34 Uhr von Ulrik
Die BR-Mitglieder haben nicht wirkklich viele Pflichten ihrem BRV gegenüber, aber eine der wichtigsten Amtspflichten ist es, sich beim BRV abzumelden. Dieser muß ja ggfs ein Ersatzmitglied laden, ansonsten zerschiesst ihr euch jeden gefassten Beschluss, wenn nicht ordnungsgemäss geladen wurde.
Ich würde empfehlen, den Kollegen im Gespräch zu ermahnen und ihn ggfs, sollte es nicht besser werden, beim ArbG den Ausschluss aus dem BR beantragen.
Wir hatten so einen Fall. Kam immer zu spät, oder gar nicht, hat sich anschliessend über Beschlüsse beschwert, usw. WIr haben dann einen Gesprächstermin beim örtlichen ArbG vereinbart. Ergebnis s.o.
Erstellt am 02.09.2010 um 11:57 Uhr von neskia
@Mannno
§23 Absatz 1 Verletzung gesetzlicher Pflichten
@Ulrik
Die Verhinderung solltest du genauer beschreiben. So pauschal ein Ersatzmitglied zu laden geht daneben
Erstellt am 02.09.2010 um 12:23 Uhr von happy
Hallo Manno
Ja es gibt sie die Kollegen die meinen "bin ich erst im BR bin ich unkündbar und kann ne ruhige Kugel schieben". Euer Vorsitzender sollte das Gespräch mit dem Kollgen suchen und ihn auf Rechte UND Pflichten hinweisen. Wenn alle Apelle nichts helfe, bleibt dann wohl nur der §23..
Don`t worry be happy
Peter
Erstellt am 02.09.2010 um 12:31 Uhr von Ulrik
@neskia
Sollte ich?? Ich hab doch geschrieben, daß ggfs (!!) ein EBRM zu laden ist. Gedanken darum muß sich der BRV machen, und Mannno hat geschrieben, er ist ein BRM.
Aber der Vollständigkeit halber gerne: Wenn eine Verhinderung positiv festgestellt wird durch den BRV, so ist ein EBRM zu laden. Gründe für eine positive Verhinderung findest Du im Fitting. Damit aber der BRV die Verhinderung positiv feststellen kann, muß er Kenntnis davon haben, aus welchem Grund ein BRM der Sitzung fernbleibt.
Ansonsten, bei falscher Ladung, ist jeder gefasste Beschluss ungültig.