Versetzung und Auflösung des BR
Hallo Angie
vielen Dank für die Antwort. Habe auch schon nachgelesen.
Scheinbar ist es wirklich so , dass sich der BR auflöst wenn die Mitarbeiterin den Wunsch hat in eine andere Fililale zu wechseln. Versetzungen oder Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ist ohne Zustimmung des BR nicht möglich.
Wie kann ich vorgehen oder welche Maßnahmen kann ich einleiten ,wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiterin weiter unter Druck setzt?
MfG Künstler
Community-Antworten (3)
30.08.2010 um 16:15 Uhr
Hallo Künstler,
der § 103 Abs. 3 BetrVG greift nur wenn der zu versetzende Arbeitnehmer ein Betriebsrat ist. Sollte von den 5 Arbeitnehmern 1 Person versetzt werden löst sich der BR deshalb nicht auf. Es zählt nur die Arbeitnehmeranzahl zum Zeitpunkt der Wahl. Der BR bleibt bis zum Ende der Wahlperiode im Amt. Auch § 13 Abs. 2 Punkt 1 greift hier nicht, da dieser erst ab 100 Arbeitnehmer beginnt.
Also wenn die Person kein Betriebsrat ist kann der BR nur nach § 99 BetrVG einer Versetzung widersprechen.
Bei einem BR muss der AG - wenn der BR die Zustimmung zur Versetzung verweigert - das Arbeitsgericht anrufen.
LG Angie
30.08.2010 um 19:41 Uhr
@Angie
seit wann darf ein BR Mitglied bevorzugt behandelt werden? Ein BR ist Arbeitnehmer wie jeder andere.
31.08.2010 um 13:47 Uhr
Hallo Mainpower, wo siehst Du hier eine Bevorzugung? Angie
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