Früheste Abgabe Vorschlagsliste
Hallo zusammen,
In 03/22 sind bei uns BR Wahlen.
Können wir unsere Vorschlagsliste schon jetzt beim Wahlvorstand abgeben, obwohl noch kein Wahlausschreiben vorhanden ist? Und was passiert, wenn jemand der auf der Liste steht aus unserem Betrieb ausscheidet? Ist die Liste dann ungültig, oder rückt automatisch alles nach?
Community-Antworten (4)
23.08.2021 um 12:59 Uhr
Imho geht das erst nach Aushang des Wahlausschreibens,
Eben aus genau dem Grund deiner zweiten Frage - wer ist wahlbar / wer nicht
Als Wahlvorstand würde ich die Liste zurückweisen.
23.08.2021 um 15:37 Uhr
@Lost soul: Habe ihr schon einen Wahlvorstand? Dann wärt ihr aber schon extrem früh dran. Ansonsten kann ich mich nur Kjarrigan anschließen
24.08.2021 um 09:32 Uhr
Warum die Eile? Es genügt doch die Liste abzugeben wenn das Wahlausschreiben ausgehängt ist.
24.08.2021 um 12:59 Uhr
"Können wir unsere Vorschlagsliste schon jetzt beim Wahlvorstand abgeben, obwohl noch kein Wahlausschreiben vorhanden ist?"
Was schreibst Du denn auf die Liste? Also ich würde sagen, da kommt sowas drauf wie "Liste für die BR-Wahl der Firma XYZ am xx.xx.xxxx". Ohne Wahlausschreiben kennt man den Termin ja nicht. Also Sinn macht das nicht und wie Du schon selbst schreibst, gibt es da ja auch diverse Fallstricke. Also lieber erst später einreichen. Man hat ja auch überhaupt keinen Vorteil davon, nur weil man "Erster" ist.
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