Erstellt am 23.08.2021 um 10:59 Uhr von Kjarrigan
Imho geht das erst nach Aushang des Wahlausschreibens,
Eben aus genau dem Grund deiner zweiten Frage - wer ist wahlbar / wer nicht
Als Wahlvorstand würde ich die Liste zurückweisen.
Erstellt am 23.08.2021 um 13:37 Uhr von UdoWoe
@Lost soul: Habe ihr schon einen Wahlvorstand?
Dann wärt ihr aber schon extrem früh dran.
Ansonsten kann ich mich nur Kjarrigan anschließen
Erstellt am 24.08.2021 um 07:32 Uhr von seehas
Warum die Eile?
Es genügt doch die Liste abzugeben wenn das Wahlausschreiben ausgehängt ist.
Erstellt am 24.08.2021 um 10:59 Uhr von celestro
"Können wir unsere Vorschlagsliste schon jetzt beim Wahlvorstand abgeben, obwohl noch kein Wahlausschreiben vorhanden ist?"
Was schreibst Du denn auf die Liste? Also ich würde sagen, da kommt sowas drauf wie "Liste für die BR-Wahl der Firma XYZ am xx.xx.xxxx". Ohne Wahlausschreiben kennt man den Termin ja nicht. Also Sinn macht das nicht und wie Du schon selbst schreibst, gibt es da ja auch diverse Fallstricke. Also lieber erst später einreichen. Man hat ja auch überhaupt keinen Vorteil davon, nur weil man "Erster" ist.