Erstellt am 18.08.2021 um 15:23 Uhr von Kjarrigan
oh mann
Stimmzettel kommt in einen C6 Umschlag - 1 Stück C6 mal 50
Wichtig: die Umschlage mit den Stimmzettel dürfen nicht beschriftet werden und sollten gleich aussehen (also keine Unterschiedlichen Farben und auch keine Fensterumschläge)
Umschlag mit Stimmzettel und persönlicher Erklärung in einen C5 mal 50 (der muss frankiert an den Wahlvorstand also 50 mal Briefmarke
Alles oben mit dem Wahlanschreiben in einen C 4 Umschlag mal 50
(der wird entweder an alle MA verschickt (also Briefmarken) oder persönlich abgeholt oder übergeben.
Erstellt am 18.08.2021 um 15:29 Uhr von IGMelanie
Ein Wahlvorstand sollte dieses Wissen bei der BR Wahl eigentlich haben oder sich entsprechend schulen lassen.
Wenn es hier schon an den Basics fehlt, besteht die Gefahr, das schwerwiegende Fehler bei der Wahl begannen werden und diese dann angefochten wird.
Und Du / oder der Wahlvorstand müsst gar nichts bestellen.
Ihr teilt dem Arbeitgeber mit, welche Sachmittelt benötigt werden und der stellt sie euch zur Verfügung.
Denn sowohl der Betriebsrat als auch ein Wahlvorstand haben keine Kasse, aus der solche Ausgaben beglichen werden können (oder sollten zumindest lt. BetrVG keine haben)
Erstellt am 18.08.2021 um 15:44 Uhr von Kratzbürste
Was du brauchst? Ein Seminar.
Erstellt am 19.08.2021 um 09:16 Uhr von Mathias8282
Ähm, ist es ab nächsten Monat (17.09.2021), nicht so dass wahrscheinlich die neuen Regeln der WO in Kraft treten?
In denen wird der es keinen Umschlag mehr für die Stimmzettel geben, der Stimmzettel muss dann gefaltet direkt in den Rückumschlag.
Zitat:
20. §26 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung nach § 13 öffnet der
Wahlvorstand die bis zum Ende der Stimmabgabe (§ 3 Absatz 2 Nummer 11) einge-
gangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorge-
druckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25),
so vermerkt der Wahlvorstand die Stimmabgabe in der Wählerliste, öffnet die Wahlum-
schläge und legt die Stimmzettel in die Wahlurne. Befinden sich in einem Wahlum-
schlag mehrere gekennzeichnete Stimmzettel, werden sie in dem Wahlumschlag in die
Wahlurne gelegt.“
Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-aenderungsverordnung-vo-durchfuehrung-betriebsverfassungsgesetz.pdf;jsessionid=13C854266B83F25EC139F4226027E4E4.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=1
Erstellt am 19.08.2021 um 10:26 Uhr von celestro
@ Mathias8282
Ich glaube, Du solltest das von Dir gepostete nochmal richtig durchlesen. Natürlich gibt es noch einen Umschlag für die Stimmzettel. Steht doch sogar da.
P.S. Außerdem wäre es ja keine geheime Wahl mehr, weil man ja ohne Umschlag merken könnte, was die Person gewählt hat.