Können Mitarbeiter einer untergeordneter Firma den Betriebsrat der Hauptfirma beitreten?
Wir haben mehrere Werke an verschiedenen Standorten, diese haben auch eigene Firmenbezeichnungen, werden aber von einer Hauptverwaltung verwaltet und organisiert. Diese werden auch durch den Betriebsrat der Hauptfirma vertreten. Nun möchte eine weitere Tochterfirma die noch nicht durch den Betriebsrat vertreten wurde auch den Betriebsratskreis beitreten und von diesen nach der nächsten BR-Wahl vertreten werden. Was müssen die Mitarbeiter unternehmen, um der Arbeitnehmervertretung beizutreten?
Community-Antworten (6)
18.08.2021 um 13:59 Uhr
Das BetrVG unterscheidet nach Betrieben (nicht Firmen) / Betriebsteilen 8selbständig / unselbständig) siehe dazu § 4 BetrVG oder auch https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/betriebsteile
Da müsstest du mal prüfen was zutrifft.
18.08.2021 um 14:03 Uhr
Der Betrieb wird von der Hauptverwaltung mit verwaltet. Dies trifft auch auf weitere Betriebe (Standorte) zu, die schon durch den BR vertreten werden.
18.08.2021 um 14:08 Uhr
Aufgrund dieser Angaben kann hier niemand beurteilen ob euer bestehendes Konstrukt rechtmäßig ist, noch ob das für diesen weiteren Betrieb passt. Das sind sehr komplizierte Themen die man wirklich sehr ausführlich mit einem Anwalt besprechen sollte. Eine belastbare Auskunft kannst du hier nicht erwarten können
18.08.2021 um 16:14 Uhr
Die Bezeichnung "Tochterfirma" deutet auf einen Konzern hin und lässt vermuten(!), dass das nicht geht. Sichere Auskunft kann dir aber nur ein Anwalt geben.
18.08.2021 um 16:34 Uhr
ob Tochter, Konzern Tochter oder sonst was spielt doch gar keine Geige.
Das BetrVG zielt allein auf Betrieb / Betriebsteil ab.
In Betrieben mit mind. 5 MA ($1 BetrVG) kann ein BR gewählt werden.
Als selbstständiger Betrieb (§ 4 BetrVG) gilt
- wenn er räumlich weit entfernt (ca. 50 km) liegt heisst Firma A liegt in Stadt A - nur die Abteilung X (7 MA) liegt in 100 km Entfernung) dann könnte diese Abt. einen eigenen 1 Mann BR wählen.
ODER es liegt die andere Voraussetzung vor die Betrieb die durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.
Liegt ein selbständiger Betrieb vor, kann ein BR gewählt werden, oder die MA können sich entschieden ob sie beim Hauptbetrieb mitwählen möchten.
Liegt kein selbständiger Betrieb vor, wählen die MA beim Hauptbetrieb mit.
18.08.2021 um 17:40 Uhr
also eigentlich ganz einfach! ;-)
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