Erstellt am 01.08.2010 um 18:38 Uhr von Lohengrin
Hallo,
grundsätzlich kann man auch im WV tätig sein und sich zur Wahl stellen. Und wenn ihr zum ersten Mal einen BR wählt, solltet ihr DRINGEND die Beratung/HIlfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen (d.H. ggfs. Mitglied werden), da bei einer BR-Wahl einiges Rechtlich falsch laufen kann. Was die Wahl dann im Nachhineine anfechtbar machen kann, außerdem reagieren Arbeitgeber mitunter schlecht auf die Idde einer BR-Wahl.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 01.08.2010 um 18:58 Uhr von MonaLisa
@kasselbasti,
darum ist es auch - erfahrungsgemäss - besser, über eurer Vorhaben die Füsse flach zu halten! Ihr braucht dazu kein Ja oder Nein vom AG, einen BR zu gründen ist alleine die Entscheidung der Belegschaft!
Zieht das nicht alleine durch, das geht sonst ziemlich sicher schief. Die Gewerkschaft steht euch zur Seite. Voraussetzung ist allerdings schon, dass ihr Mitglied sein solltet, rentiert sich allemal!
Erstellt am 01.08.2010 um 19:19 Uhr von DerAlteHeini
kasselbasti
Wichtig!!
Erst einmal den Mund halten, da ansonsten der AG auf dumme Gedanken kommen könnte.
Wie viele Arbeitnehmer gibt es bei euch?
Dies ist wichtig zu wissen, da das Wahlverfahren davon abhängig ist
Erstellt am 02.08.2010 um 19:14 Uhr von Alfredd
Hallo Kasselbasti,
würde Euch auch raten, erst einmal alles ruhig angehen zu lassen.Habe in diesem Jahr als WV die BR-Wahl durchgeführt und mich in die Wählerliste eingetragen. Bin nun BRV geworden. Also klare Antwort, der WV kann sich auch in der BR wählen lassen. Nachzulesen im BetrVG. Viel Glück zur Gründung und Wahl.