BR oder PR in einem e.V.?
Hallo, ein Kollege möchte wissen, ob er in seiner privaten Hochschule einen BR oder PR gründen kann. Die Hochschule hat einen Trägerverein (e.V.).
Weiß eventuell jemand, wie es da aussieht?
Schönen Dank vorab!
Community-Antworten (3)
30.07.2010 um 16:02 Uhr
staatlich -> PR privat -> BR
Also bei Euch BR - mit den Einschränkungen des §118 BetrVG
30.07.2010 um 16:12 Uhr
Danke, Petrus, nur ... mich macht das Ende von Satz 1 etwas stutzig ("soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht.")
Sowohl der Begriff "Eigenart" als auch die Frage, ob und falls ja inwieweit sie entgegensteht, sind ein Problem für mich ...
Ist denn schon die Gesellschaftsform des e.V. eine Eigenart? Und spricht sie gegen eine Anwendung der BetrVG? Inwiefern?? Manno....
30.07.2010 um 22:43 Uhr
Hab selbst eine gute Antwort gefunden, die indirekt aus folgendem Eintrag hervorgeht:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=8954
Wen's interessiert.
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