Erstellt am 20.07.2021 um 08:55 Uhr von Catweazle
Der Arbeitsvertrag hat keinen Einfluss auf deine BR-Mitfliedschaft. Du solltest doch wissen ob der BR für die neue Stelle zuständig ist.
Erstellt am 20.07.2021 um 09:41 Uhr von Thomas63
Prüfe ob Ihr als BR derzeit für die Stelle zuständig seid. Wenn ja ändert sich nichts.
Wenn Du in einen Bereich gehst in dem Ihr nicht zuständig seid erlischt Deine Mitgliedschaft.
Der Begriff "im Unternehmen" kann viel bedeuten. Vielleicht etwas näher beschreiben.
Erstellt am 20.07.2021 um 21:32 Uhr von celestro
Eine andere Stelle anzutreten wäre normalerweise eine Versetzung. Dazu wäre ein neuer Arbeitsvertrag nicht notwendig. Es sei denn, Du wechselst derart, das Du aus einem Betrieb ausscheidest ... dann ist wohl ein neuer AV nötig und damit die BR-Mitgliedschaft "futsch".
Erstellt am 21.07.2021 um 07:46 Uhr von xyz68
Ggf. gibt es auch einen neuen Arbeitsvertrag, (ich habe mittlerweile den 3. in selben Unternehmen) oder zumindest eine Zusatzvereinbarung.
Für die Betriebsratstätigkeit ist aber nicht das Unternehmen sondern der Betreib ausschlaggebend. Hier hat Thomas63 recht.