Liebe Kollegen, meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:

Ich bin Mitglied eines gerade neu gewählten Betriebsrats und ich habe die Möglichkeit eine neue Stelle im Unternehmen anzutreten. Vermutlich wird es hierzu einen neuen Arbeitsvertrag geben.

Meine Frage ist, erlischt mit diesem neuen Arbeitsvertrag meine Mitgliedschaft (Wahl) zum Betriebsrat ?

Vielen Dank