Betriebsratswahlen
Hallo zusammen vielleicht kann mir jemand helfen, wir müssen einen neuen Betriebsrat wählen, da unser alter Betriebsrat unter die Mindestzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsratsmitglieder gesunken ist. Das Wahlausschreiben ist fertig und ausgehängt. Die Vorschlagslisten und Stützunterschriften sind fristgerecht eingegangen und auf Richtigkeit überprüft und für die Wahl ausgehängt. Nun nun möchten zwei Mitarbeiter von der Liste gestrichen werden und möchten auch keine stützunterschriften leisten ist das jetzt noch möglich kann der Wahlvorstand dies noch ändern. Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (3)
13.07.2021 um 20:39 Uhr
Nein, das hätten sich die beiden früher überlegen müssen.
13.07.2021 um 20:56 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber der Wahlvorstand meint es geht noch ( es wäre eine vorgezogene Ablehnung zum Amtsantritt) gibt es auch ein Gesetzestext.?
13.07.2021 um 21:42 Uhr
Dann soll man dir diesen Gesetzestext mal zeigen wo explizit steht das dies geht. Mein wissen ist auch das die Personen das Wahlprozedere jetzt mit durch gehen müssen und dann sagen können das sie die Wahl nicht annehmen.
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