Erstellt am 13.07.2021 um 18:39 Uhr von celestro
Nein, das hätten sich die beiden früher überlegen müssen.
Erstellt am 13.07.2021 um 18:56 Uhr von Linessi
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber der Wahlvorstand meint es geht noch ( es wäre eine vorgezogene Ablehnung zum Amtsantritt) gibt es auch ein Gesetzestext.?
Erstellt am 13.07.2021 um 19:42 Uhr von Dummerhund
Dann soll man dir diesen Gesetzestext mal zeigen wo explizit steht das dies geht. Mein wissen ist auch das die Personen das Wahlprozedere jetzt mit durch gehen müssen und dann sagen können das sie die Wahl nicht annehmen.