Erstellt am 17.06.2010 um 16:06 Uhr von Bubie
bis 31.05.2010 waren offiziell BR-wahlen für alle.
aber man kann auch außerhalb dieser zeiten immer einen betriebsrat gründen, da es ja nicht in allen betrieben einen BR gibt oder man eine firma nicht immer zum zeitpunkt der wahlen gründet.
ich weiß aber nicht, ob der alte BR noch einen wahlvorstand hätte benennen dürfen, da ja nicht mehr im amt. das könnte dann z.bsp. die gewerkschaft machen.
mfg
bubie
Erstellt am 17.06.2010 um 16:28 Uhr von sueton
Hallo!Ein WV kann auch auf einer Betriebsversammlung gewählt werden. Der leitet dann unverzüglich die Wahl ein-Ersatzmitglieder nicht vergessen !!! Der Termin der BR-Wahl leite sich dann aus den gesetzlichen Fristen her-siehe Wahlordnung. (Ist oben aus der Leiste leicht zu finden und auszudrucken). Viel Erfolg!
Erstellt am 17.06.2010 um 16:33 Uhr von Ulrik
Warum habt ihr denn einen Wahlvorstand gegründet?? War noch kein BR installiert?
Wenn nicht, dann gilt: Die Zeitrechnung beginnt mit Aushang des Wahlausschreibens, sechs Wochen +1 Werktag später ist Wahltermin.
Was aber nicht heissen soll, daß ihr euch jetzt ewig Zeit mit dem Wahlausschreiben lassen könnt, sondern "umgehend" loslegen sollt.
Erstellt am 17.06.2010 um 16:52 Uhr von Petrus
"umgehend" ist aber auch noch nach einer entsprechenden Schulung...